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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die gesetzliche Aufgabe, das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe zu führen und zu veröffentlichen (§ 90 Abs. 3 Nr. 3 BBiG). Die Ergebnisse der Arbeiten zur Entwicklung oder Modernisierung von Ausbildungsberufen werden in der vorliegenden Ausgabe 2013 (Stand Oktober 2012) vollständig dokumentiert. Im Teil 1.2 dieser Ausgabe wird die KldB 2010 (Klassifizierung der Berufe) der Bundesagentur für Arbeit angewendet. Zusätzlich ist in diesem Teil erstmalig die (noch vorläufige) Zuordnung zum DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) aufgeführt. Teil 3 verzeichnet die Regelungen des Bundes für die berufliche Fortbildung und Umschulung sowie Empfehlungen des Bundes für die Durchführung von Fortbildungslehrgängen. Über den gesetzlichen Auftrag hinaus enthält das Verzeichnis Informationen zur Genealogie der Ausbildungsberufe (Teil 1.4), die bundesrechtlichen und landesrechtlichen Aus- und Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen (Teil 2.2) und das Verzeichnis der zuständigen Stellen (Teil 4). Im umfangreichen Statistikteil (Teil 5) finden sich Angaben zum Bestand an Ausbildungsberufen (2005-2012), zur quantitativen Entwicklung der Ausbildungsberufe (2003-2012), zu den Gesamtzahlen der Auszubildenden (1970-2011) sowie zu den Regelungen des Bundes (2003-2012) und der zuständigen Stellen (Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderungen, Fortbildungsregelungen, Umschulungsregelungen, jeweils bezogen auf das Jahr 2012). (BIBB-Doku).
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Standortunabhängige Dienste
Bekanntmachung des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe und des Verzeichnisses der zuständigen Stellen vom 22. Mai 2013. 2013.
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