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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Nach der Umstellung auf Bologna stehen nun die ersten Studenten vor der Zugangshürde, die dem Masterstudium vorgelagert ist. Der Umstand, dass nicht alle Bachelorabsolventen zum Masterstudium zugelassen werden, wirft schwierige Fragen in Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der in Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufswahlfreiheit auf. Vor diesem Hintergrund untersuchen die Autoren den normativen Rahmen für die Aufnahme eines Bachelor- und Masterstudiums in Deutschland und Rechtfertigungsgründe für Zulassungsbeschränkungen. Fazit: 'Mit der Verwirklichung des Qualitätskonzepts intrinsisch verbunden sind die Aufladung des bisher nur an die Hochschulreife geknüpften Zugangs zum Hochschulstudium mit materiellen Kriterien und die Abkehr von einem als Allokationsprozess zu verstehenden Zulassungsverfahren. Zugleich werden die Entscheidungsprozesse noch weiter in die Hochschulen verlagert. Der Qualitätswettbewerb, dem das Verfassungsrecht nicht grundsätzlich ablehnend gegenübersteht, hat insoweit Grenzen, als durch Nichtzulassung zu einem Masterstudiengang nicht auf breiter Front Berufschancen verbaut werden dürfen, insbesondere dann nicht, wenn die Praxis Bedarf an solchen Absolventen hätte.' Forschungsmethode: deskriptive Studie. (IAB).
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Standortunabhängige Dienste
0034-1312
Ernst, Christian; Kämmerer, Jörn Axel: Berufsfreiheit im Bologna-Prozess. Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu Bachelor und Master. 2011.
3146404
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