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Autor/inCourt, Jürgen
TitelWarum scheiterte 1920 August Biers Antrag auf einen "Doktor der Leibesübungen"?
Überlegungen zur Gründungsgeschichte der Deutschen Hochschule für Leibesübungen.
QuelleIn: Sportwissenschaft, 41 (2011) 2, S. 91-99
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0342-2380; 1868-1069
DOI10.1007/s12662-011-0188-6
SchlagwörterVergleichsuntersuchung; Autonomie; Schulpolitik; Lehrerausbildung; Staat; Sport; Sportgeschichte; Studium; Wissenschaftsentwicklung; Studienordnung; Wissenschaftspolitik; Promotionsstudium; Sportwissenschaft; Sporthochschule; Weimarer Republik; Zielsetzung; Deutschland
AbstractDer Beitrag beschäftigt sich mit der Gründungsphase der privaten Deutschen Hochschule für Leibesübungen (DHfL). Im Mittelpunkt steht ihr Antrag auf ein Promotionsrecht im Jahr 1920 und dessen Ablehnung. Die Ausgangsthese des Antrags war, dass dieser Vorgang nur im Gesamtkomplex der Schwierigkeiten dieser Gründungszeit interpretiert werden kann. Im Vergleich mit der Genehmigung des Doktortitels für Kaufleute an der Kölner Universität zeigt sich, dass es strukturell verwandten Disziplinen möglich war, ein solches Recht zu erlangen, obwohl es Zweifel an ihrer wissenschaftlichen Dignität gab. Der wirkliche Grund für die Verweigerung dieses Rechts für die DHfL war, dass sie zur gleichen Zeit auch einen Antrag auf staatliche Anerkennung für das Schulturnen gestellt, aber auf ihrer Autonomie beharrt hatte. Damit trat sie einerseits in unmittelbare Konkurrenz zur bereits bestehenden Preußischen Landesturnanstalt in Spandau und entzog sich andererseits dem staatlichen Hoheitsrecht. Verf.-Referat.

This article deals with the first years of foundation of the private Deutsche Hochschule für Leibesübungen (DHfL). It focuses on the question of why August Bier's application for a Doktor der Leibesübungen in 1920 was refused. In the same year the DHfL also made an application for the education in state-run schools which was already task of the state-run Preußische Landesturnanstalt at Spandau. As the DHfL combined this application with its insistence on its autonomous status an application for a Doktor der Leibesübungen had implied financial, conceptual and institutional obligations for Prussia and at the same time a renuncitation of its sovereign rights. This thesis was proved by a comparison between the doctorate in physical education and the doctorate for businessmen at Cologne University. Verf.-Referat.
Erfasst vonBundesinstitut für Sportwissenschaft, Bonn
Update2012/2
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