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Autor/inAnuth, Bernhard S.
TitelAufgabe und "Sendung" von ReligionslehrerInnen in kirchenrechtlicher Sicht.
QuelleIn: Religionsunterricht an höheren Schulen, 52 (2009) 2, S. 133-138Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-4028; 0341-8960
SchlagwörterLehrer; Gewissensfreiheit; Meinungsfreiheit; Religionsunterricht; Kirchenrecht; Sendung; Aufgabe
AbstractBeim Ad-limina-Besuch der deutschen Bischöfe in Rom im November 2006 hat Papst Benedikt XVI. unter anderem das "ganz zentrale" Thema des Religionsunterrichts angesprochen. Für ihn sei "neue und besondere Aufmerksamkeit seitens der Oberhirten" gefordert. Die Curricula für den Religionsunterricht seien am Katechismus auszurichten, damit im Laufe der Schulzeit das Ganze des Glaubens und der kirchlichen Lebensvollzüge vermittelt werde. "In der Vergangenheit", so der Papst, "wurde nicht selten der Inhalt der Katechese gegenüber den didaktischen Methoden in den Hintergrund gedrängt. Die ganzheitliche und verständliche Vergegenwärtigung der Glaubensinhalte ist ein entscheidender Gesichtspunkt bei der Genehmigung von Lehrbüchern für den Religionsunterricht. Nicht minder wichtig ist auch die Treue der Lehrenden zum Glauben der Kirche und ihre Teilnahme am liturgischen und pastoralen Leben der Pfarreien oder kirchlichen Gemeinschaften, in deren Gebiet sie ihren Beruf ausüben." Schon vor dieser päpstlichen Mahnung hatten zahlreiche deutsche Diözesanbischöfe eine besondere Sorge für den Religionsunterricht erkennen lassen. Sie hatten kirchlich verantwortete, verbindliche Studienbegleitprogramme für Lehramtsstudierende eingeführt. So solle den Studierenden das kirchliche Anforderungsprofil an Religionslehrerinnen vermittelt und Hilfe beim Erwerb entsprechender Kompetenzen geboten werden. Der intensivere Kontakt zu den angehenden Religionslehrerinnen erleichtert den Diözesanbischöfen zudem die Entscheidung über die Verleihung der Missio canonica. Die gestiegene Aufmerksamkeit der kirchlichen Autorität für den Religionsunterricht und die Lehrerinnen, die ihn erteilen, gibt Anlass, nach dem kirchlichen Verständnis der Aufgabe und "Sendung" von ReligionslehrerInnen zu fragen. Die gewählte kirchenrechtliche Sicht kann helfen, theologische Optionen nicht mit dem verbindlichen kirchenamtlichen Anspruch zu verwechseln.
Erfasst vonComenius-Institut, Münster
Update2009/4
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