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Autor/inMangold, Klaus
TitelIntegrative Beschulung von hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern in Schleswig-Holstein.
QuelleIn: Hörgeschädigtenpädagogik, 55 (2001) 4, S. 172-177Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0342-4898
SchlagwörterPädagogik; Beratung; Pädagogik; Schleswig-Holstein; Gehörlosigkeit; Sonderpädagogik; Aufgabe; Schulische Integration; Beratung; Schulische Integration; Gehörlosigkeit; Sonderpädagogik; Sonderpädagogische Einrichtung; Hörbehinderung; Aufgabe; Förderzentrum; Schleswig-Holstein
AbstractDer Landesverband Schleswig-Holstein des Verbandes deutscher Sonderschulen hat im August 1996 Forderungen formuliert, die auch für das Überregionale Förderzentrum Hörgeschädigtenschule Gültigkeit haben. Sie lassen sich in den folgenden fünf Punkten zusammenfassen: - Das Förderzentrum koordiniert mit anderen die sonderpädagogische Förderung aller beteiligten Institutionen. - Das Förderzentrum muss flächendeckend individuelle Angebote an spezifischen Förderkonzepten vorhalten. - Das Förderzentrum bietet als lernortunabhängiges Fördersystem institutionalisiert ambulante, mobile, präventive, integrative, teilintegrative, nachschulische sowie stationäre Sonderpädagogik an. - Nur das Förderzentrum unter sonderpädagogischer Leitung kann sonderpädagogische Kompetenz weiterentwickeln und transferieren. - Ziel aller sonderpädagogischen Arbeit ist die berufliche und gesellschaftliche Integration. Unverzichtbar sind beide Systeme (stationäre und integrative Beschulung), um dem jeweiligen hörgeschädigtenpädagogischen Förderbedarf individuell entsprechen zu können. Integrative Beschulung und Sonderschule müssen keine konkurrierenden Unternehmen sein - sie ergänzen sich in einem Beratungs- und Bildungszentrum als Teile eines umfassenden Fördersystems. (Orig.).
Erfasst vonBerliner Landesinstitut für Schule und Medien
Update2002_(CD)
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