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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Basis für die Anerkennung von Erziehungsheimen durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sind Voraussetzungen, die eine qualitativ gute Heimerziehung (HE) sicherstellen sollen. Sie basieren auf plausiblen Hypothesen, was die Wirksamkeit der HE betrifft, und auf Prämissen, wann und für welche Klientel HE zur Verfügung stehen soll. Die Überprüfung der Stringenz eines Konzeptes gibt Auskunft darüber, wie das Konzept auf die Klientel abgestimmt ist und wie die Leitideen des Heimauftrages konzeptionell umgesetzt werden. Dabei stehen vier Ebenen im Vordergrund: die Ebene des eingewiesenen Individuums, des Personals, der Strukturen des Heimes und die formale Ebene. Das neue Jugendstrafgesetz wird die HE strukturell und konzeptionell beeinflussen. Letztlich werden jedoch gesamtgesellschaftliche Entwicklungen einen grösseren Wandel der HE bewirken; denn diese muss auf den raschen gesellschaftlichen Wandel (Gewalt, Patchworkfamilien, Werteverlust, Verunsicherung) mit modifizierten sozialpädagogischen und therapeutischen Konzepten antworten. Ein Rückbesinnen auf Grundwerte der Ethik ist notwendig: Respekt vor jedem und Empathie für jeden anderen Menschen. (Orig.).
Erfasst von
Berliner Landesinstitut für Schule und Medien
Update
2004_(CD)
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Standortunabhängige Dienste
0017-9655
Schürmann, Priska: Der Jugendmassnahmenvollzug heute und morgen aus der Sicht des Bundesamtes für Justiz. 2002.
2471742
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