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Die Entwicklung der modernen Biomedizin hat gerade in den letzten Jahren das Spektrum medizinischen Handelns enorm erweitert. Parallel dazu melden sich vermehrt kritische Stimmen zu Wort, die fordern, daß die Biomedizin heute dringlicher denn je auf die Achtung des Menschen verpflichtet werden muß. Der Europarat hat nun den Versuch unternommen, der Anwendung der modernen Biomedizin durch eine völkerrechtliche Konvention Grenzen zu setzen. Das Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin (Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin) ist vom Ministerkomitee des Europarates im November 1996 beschlossen worden und liegt seit April 1997 zur Unterzeichnung auf; es ist bis Ende 1998 von 22 der 40 Mitgliedsstaaten unterzeichnet worden. Die Konvention hat vor allem in Deutschland intensive Aufmerksamkeit und Kritik auf sich gezogen. Kritisiert wurden insbesondere der Begriff "Bioethik" und damit eventuell verbundene philosophische Vorentscheidungen, unpräzise Formulierungen und zu laxe Regelungen bezüglich des Embryonenschutzes und der Forschung an nichteinwilligungsfähigen Patienten. Der Beitrag setzt sich zunächst mit dem Begriff der Bioethik auseinander. Er schildert sodann die Entstehungsgeschichte der Konvention, referiert ihren Inhalt, nimmt sich der problematischen Punkte an, geht auf die kritischen Stimmen ein und weist Perspektiven für das politische Handeln auf. (Orig.).
Erfasst von
Berliner Landesinstitut für Schule und Medien
Update
2001_(CD)
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0479-611X
Reiter, Johannes: Bioethik und Bioethikkonvention. 1999.
2432012
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