Empfehlungen zur Spezifikation des Kerndatensatz Forschung. Drs. 5066-16, Berlin 22.01.2016.
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/5066-16.html
In den vorliegenden Empfehlungen wird beschrieben, welche Angaben zu Forschungsaktivitäten und den Rahmenbedingungen, unter denen sie erbracht werden, Teil der Spezifikation des Kerndatensatz Forschung sind. Die Spezifikation legt fest, welche Datenformate hierbei verwendet werden sollten. Darüber hinaus formuliert der Wissenschaftsrat Vorschläge, wie die entwickelte Spezifikation im deutschen Wissenschaftssystem eingeführt werden kann, ebenso wie Anforderungen an ihre Weiterentwicklung, die die Anpassung dieses Standards an Entwicklungen im Wissenschaftssystem (z. B. zu Innovationsaktivitäten) langfristig sicherstellen sollen. In der vorliegenden ersten Version besteht der Kerndatensatz einer Einrichtung aus Aggregatdaten in folgenden sechs Bereichen: Beschäftigte, Nachwuchsförderung, Drittmittel und Finanzen, Patente und Ausgründungen, Publikationen sowie Forschungsinfrastrukturen. Eine Übersicht über weitere vorgeschlagene Differenzierungen bietet Kapitel B.II.2. Detaillierte Hinweise zur Definition der Daten finden sich in der Spezifikation, die diesen Empfehlungen als Anlage beigefügt ist. Weitere Hinweise zur Dokumentation finden sich in Kapitel A.IV.2. (DIPF/Orig.).
Dokument von: Wissenschaftsrat
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Datenerhebung, Drittmittel, Forschung, Forschungsprojekt, Nachwuchsförderung, Patent, Personal, Publikation, Standardisierung,
Bildungsbereich | Forschung / Wissenschaft |
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Ressourcenkategorie | Stellungnahme/Kommentar |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | post@wissenschaftsrat.de |
Erstellt am | 11.11.2016 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | CC-by-nc-sa, Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL | https://www.wissenschaftsrat.de |
Entnommen aus | Köln; Verlag: Wissenschaftsrat; Seiten: 103 S.; Beigaben: Abbildungen, Tabellen; |
Zuletzt geändert am | 01.08.2019 |