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Autor/UrheberHämmerle, Teresa
TitelVerfolgung und Verurteilung der Verbrecher des Arbeitserziehungslagers Reichenau durch amerikanische, französische, österreichische und deutsche Behörden : Historisches Lernen vor Ort als Chance für den Geschichtsunterricht.
Quelle(2020)
PDF als Volltext kostenfreie Datei
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterArbeitserziehungslager; Gestapo; Innsbruck; Kriegsverbrechen; Hilliges; Nedwed; Tribunal Supérieur Français; TSF; NS-Prozesse; Nachkriegsprozesse; Nachkriegszeit; Französische Besatzungszone in Österreich; Kriegsverbrechergesetz; Zwangsarbeiter
AbstractZwischen 1942 und Mai 1945 wurden im Arbeitserziehungslager Reichenau bei Innsbruck (Ö) zahlreiche Kriegsverbrechen begangen. Dieses Lager wurde von der Gestapo Innsbruck geführt und diente offiziell der Erziehung "arbeitsscheuer" Personen. In Wahrheit wurde es in erster Linie genutzt, um politische Gegner zu internieren. Im Mai 1945 wurde das AEL Reichenau von der US-Armee befreit, die unverzüglich mit den Ermittlungen gegen die Kriegsverbrecher begann. Im Sommer 1945 wurde Tirol Teil der französischen Besatzungszone, woraufhin die Strafverfolgung den französischen Behörden übertragen wurde. Im Dezember 1948 kam es in Innsbruck zu einem großen Reichenau-Prozess, der ein großes Medieninteresse nach sich zog. Dabei wurden sieben Haupttäter des Lagers Reichenau unter anderem die ehemaligen Gestapochefs Werner Hilliges und Max Nedwed angeklagt und verurteilt. Sämtliche in diesem Prozess verurteilte Täter konnten sich später einer frühzeitigen Haftentlassung erfreuen. Gleichzeitig ermittelte ebenso die österreichische Staatsanwaltschaft und konnte einige weitere Täter in einzelnen Prozessen vor Volksgerichten anklagen. Manchen NS-Verbrechern gelang die Flucht nach Deutschland, weshalb auch deutsche Behörden in die Strafverfolgung eingebunden wurden. In der BRD kam es im Jahr 1958 zu einem Reichenau-Prozess. Die Ermittlungen gegen zumindest zwei weitere Haupttäter wurden von den bundesdeutschen Gerichten in den 1950er Jahren aus unbekannten Gründen eingestellt. Die verschiedenen Behörden arbeiteten nicht immer zufriedenstellend miteinander, verweigerten teilweise die Übermittlung gewisser Akten oder stritten sich über die Rechtssprechungskompetenz. Dies schaffte vielen Tätern ein Zeitfenster und ermöglichte ihnen die Flucht ins Ausland. Insgesamt machten sich in Reichenau über vierzig Personen durch diverse Delikte wie Mord und Misshandlung strafbar. Nur 13 Personen konnte einem Gericht vorgeführt werden. ; Arbeit an der Bibliothek noch nicht eingelangt - Daten nicht geprüft ; Innsbruck, Univ., Diplomarb., 2020 ; (VLID)4914392
Anmerkungenvignette : https://diglib.uibk.ac.at/titlepage/urn/urn:nbn:at:at-ubi:1-60852/128; eki:OBVAC15673510; urn:nbn:at:at-ubi:1-60852; system:AC15673510
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