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Autor/inEngel, Karsten
TitelZwischen institutioneller Beharrung und wissenschaftlicher Reform. Die Leipziger Universitätsreform von 1502 und der Fall Magnus Hundt.
QuelleAus: Glaser, Edith (Hrsg.); Groppe, Carola (Hrsg.); Overhoff, Jürgen (Hrsg.): Universitäten und Hochschulen zwischen Beharrung und Reform. Bildungshistorische Perspektiven. Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt (2024) S. 34-46
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ReiheHistorische Bildungsforschung
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-7815-6075-8; 978-3-7815-2621-1
DOI10.25656/01:29006 10.35468/6075-02
URNurn:nbn:de:0111-pedocs-290060
SchlagwörterHochschule; Universität; Geschichte (Histor); Hochschulgeschichte; Hochschulreform; Historische Quelle; Spätmittelalter; 16. Jahrhundert; Leipzig
AbstractStellt man die Frage nach Beharrung oder Reform im universitätshistorischen Kontext, ergibt sich mithin (wie so oft), dass es hier kein Entweder-Oder (d. h. entweder Beharrung oder Reform), sondern nur ein Sowohl-als-auch mit verschiedenen Gewichtungen geben kann. Der vorliegende Aufsatz soll zeigen, dass diese Dialektik von Beharrung und Reform auch soziale und wissenschaftliche Dynamiken erklärt, die immer wieder in der Geschichte der Universität auftraten. Das gilt sogar für das Spätmittelalter, aus dem der im Folgenden vorzustellende Fall stammt. Dafür werden in einem ersten Schritt die Quellen vorgestellt, die eine Universitätsreform an der Universität Leipzig im Jahr 1502 dokumentieren. Es handelt sich dabei um Gutachten, von denen das des Magisters Magnus Hundt in einem zweiten Schritt etwas genauer untersucht wird. Schließlich wird in einem dritten Schritt erläutert, wie sich anhand von Hundts Gutachten und seiner akademischen Schriften zeigen lässt, dass nicht alles, was auf den ersten Blick nach Beharrung aussieht, tatsächlich auch rückwärtsgewandt oder sogar rückständig ist. (DIPF/Orig.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
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