Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Wendt, Sabine |
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Titel | Teilzeitarbeit als Instrument zur Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen. |
Quelle | In: Behindertenrecht, 51 (2012) 5, S. 162-165 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0341-3888 |
Schlagwörter | Medizin; Rechtsanspruch; Sozialgesetzbuch; Sozialrecht; Berufsausbildung; Berufsbildung; Berufliche Integration; Teilzeitbeschäftigung; Behinderung; Berufliche Rehabilitation; Persönliches Budget; Werkstatt für Behinderte; Behinderter |
Abstract | Obwohl Teilzeitarbeit in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) verstärkt nachgefragt und auch angeboten wird, fehlen flankierende rechtliche Bestimmungen. So schreibt die Werkstättenverordnung von 1980 vor, dass die WfbM einen Vollzeitarbeitsplatz anbieten muss. Teilzeitarbeit kann nur aufgrund der Schwere der Behinderung, gesundheitlichen oder familiären Gründen genehmigt werden. Über den Wunsch nach Teilzeitarbeit entscheidet auch der Rehabilitationsträger. 'Es muss also eine Einzelfallentscheidung getroffen werden, unter Berücksichtigung der Ziele der Rehabilitationsleistung in der WfbM.' Im Berufsbildungsbereich lässt sich Teilzeit nur durch Einschränkung des Lehrplans erreichen, die Gesamtdauer der Maßnahme ist festgelegt. (IAB). |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2013/1 |