Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Schölper, Dag |
---|---|
Titel | Disziplinierung der Geschlechter im Namen des Kindeswohls. Eine Geschichte der Beistandschaft des Jugendamtes für "uneheliche" Kinder. |
Quelle | Berlin: Freie Universität Berlin (2011), 498 S.
PDF als Volltext (1); PDF als Volltext (2) Berlin, Freie Universität Berlin, Diss., 2010. |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; Monographie |
URN | urn:nbn:de:kobv:188-fudissthesis000000023112-8 |
Schlagwörter | Teilnehmende Beobachtung; Gender; Sorgerecht; Vormundschaft; Erziehungsberechtigung; Geschichte (Histor); Dissertation; Amtsvormundschaft; Beistandschaft; Jugendhilfe; Jugendpflege; Jugendamt; Uneheliches Kind |
Abstract | Am Beispiel der Beistandschaft des Jugendamtes für Kinder von nicht (mehr) miteinander verheirateten Eltern wird untersucht, welche Väterlichkeits- und Mütterlichkeitsnormen dem beistandschaftlichen Handeln zugrunde liegen und so durch eine entsprechende bürokratische Praxis zur Herstellung oder Verstetigung von (asymmetrischen) Geschlechterverhältnissen beitragen. Das Jugendamt erbringt im Rahmen seiner Beistandschaft eine am Kindeswohl ausgerichtete Dienstleistung: Es stellt im Namen des Kindes sicher, dass jene elterlichen Funktionen, die normativ in der historisch gewachsenen Institution der Ehe eingeschrieben sind, auch von den Eltern erbracht werden, die sich nicht vor dem Staat das Ja-Wort gegeben haben. Das umfasst vor allem die Unterhaltspflicht. Dem Gesetze (§ 1712 BGB) nach hat die Beistandschaft im Wesentlichen zwei Dinge zu erbringen: Die Gewährleistung von Unterhaltszahlungen für das Kind und die Feststellung der Vaterschaft - als Voraussetzung für die individuelle Zuweisung der elterlichen Versorgungs- und damit auch der Unterhaltspflicht. Die Beistandschaft ist rechtlich als ein Instrument begründet, das die Gleichheit von ehelichen und "unehelichen" Kindern befördern soll. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Beobachtung in einer für die Beistandschaftsführung zuständigen Abteilung eines Berliner Jugendamtes. Davon ausgehend zeigte sich, dass der Blick zurück in die Geschichte gerichtet werden musste, um verstehen zu können, wie es zur heutigen Praxis und zu ihren rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen sowie dem darin normativ eingelassenen Gender Regime kommt. Also liegt der Untersuchungsschwerpunkt darauf, die Entstehungsgeschichte der freiwilligen Beistandschaft von ihren institutionellen Anfängen im ausklingenden 19. Jahrhundert über den Ersten Weltkrieg, die Weimarer Republik, die NS-Zeit und die Bundesrepublik bis in die 1990er Jahre nachzuverfolgen. Das Ziel dieser besonders von Michel Foucaults Arbeiten inspirierten "genealogischen" Suche ist, den Entwicklungsverlauf der (west-)deutschen "Unehelichen"- bzw. Nichtehelichenpolitik und in seinen unterschiedlichen Facetten sowie in seinen Brüchen und Kontinuitäten nachvollziehbar zu machen und dabei auf die Geschlechternormativität hin zu beleuchten. Von politologischem Interesse ist besonders, wer die zentralen Konstrukteure des Regulationsinstruments Beistandschaft und ihren Vorläuferinstitutionen Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft waren und sind (Deutscher Verein für private und öffentliche Fürsorge, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe und besonders: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) und wie sich damit verbunden ein bestimmtes vergeschlechtlichtes und vergeschlechtlichendes Regierungswissen zur Regulierung des Unehelichen- bzw. Nichtehelichenphänomens herausbildete. (Orig.). |
Erfasst von | Deutsche Nationalbibliothek, Frankfurt am Main |
Update | 2013/1 |