Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Löhr, Tillman |
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Titel | Kinderrechtskonvention. Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. |
Quelle | In: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 60 (2012) 2, S. 191-205Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0034-1312 |
Schlagwörter | Kindeswohl; Kinderrechtskonvention; Kind; Abschiebung; Asylrecht; Aufenthaltsrecht; Ausländerrecht; Ausweisung; Gesetzgebung; Rechtsgrundlage; Rechtsprechung; Entwicklung; Ausländer; Jugendlicher; Deutschland |
Abstract | Im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung im Zusammenhang mit der UN-Kinderrechtskonvention (KRK). Nachdem die Bundesregierung im Juli 2010 die Vorbehaltserklärung zur unmittelbaren Anwendbarkeit der Konvention zurückgenommen hat, stellt sich die Frage, welche Konsequenzen sich hieraus für das deutsche Aufenthalts- und Asylrecht ergeben. Aus Sicht des Verfassers besteht erheblicher Änderungsbedarf, dem der Gesetzgeber allerdings mit Ausnahme einer Reform im Abschiebungshaftrecht, die ausführlich gewürdigt wird, noch nicht nachgekommen ist. Besonderes Interesse verdienen die Überlegungen des Autors zur unmittelbaren Anwendbarkeit von Art. 3 KRK bzw. zur Berücksichtigung derselben durch die staatlichen Gerichte. Gemäß Art. 3 KRK sind alle staatlichen Behörden und Gerichte verpflichtet, bei ihren Entscheidungen das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Die Rechtsprechung dazu ist bislang uneinheitlich. Teilweise geht sie davon aus, dass Art. 3 KRK den gleichen Regelungsgehalt wie die aus Art. 6 GG und 8 EMRK abgeleiteten Grundsätze habe. Dem tritt der Autor mit Nachdruck entgegen: Auch wenn sich häufig Überschneidungen im Schutzgehalt der Normen ergäben, so sei eine vollständige Gleichsetzung doch unzulässig. Hierdurch werde die aus Art. 3 KRK fließende Pflicht vernachlässigt, kinderspezifische Tatsachen und die in der KRK enthaltenden spezifischen Rechte für Kinder/Jugendliche, die in anderen Menschenrechtsverträgen nicht enthalten seien, in die Abwägung einzubeziehen. (DIPF/Orig.). |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 2012/4 |