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Autor/inLiesching, Marc
TitelDer Jugendschutztatbestand "gewaltbeherrschter Medien" nach § 15 Abs. 2 Nr. 3a JuSchG.
QuelleIn: Jugend Medien Schutz-Report, 32 (2009) 6, S. 8-12 und 61-62Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0170-5067; 0941-732X; 0943-058X
SchlagwörterGesellschaft; Entwicklungsstörung; Jugend; Freiwillige Selbstkontrolle; Gewaltdarstellung; Medien; Multimedia; Deutschland; Diskurs; Entwicklungsstörung; Gesellschaft; Jugend; Jugendschutz; Perspektive; Recht; Rechtswissenschaft; Gewaltdarstellung; Bericht; Sammlung; Kinderschutz; Kommentar; Erläuterung; Medien; Multimedia; Darstellung; Jugendgefährdung; Freiwillige Selbstkontrolle; Jugendschutz; Jugendschutzgesetz; Kinderschutz; Recht; Erläuterung; Sammlung; Rechtswissenschaft; Jugendgefährdung; Bericht; Darstellung; Diskurs; Kommentar; Perspektive; Deutschland
AbstractDer Autor diskutiert die Auslegung des Jugendschutztatbestands der Gewalt in § 15 Abs. 2 Nr. 3 des Jugendschutzgesetzes. Diese Regelung ist seit der 1. Jugendschutzgesetz-Änderung vom 24. Juni 2008 gültig. Er setzt sich schwerpunktmäßig mit (Träger-)Medien auseinander, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen". Zu Beginn ordnet er das Gesetz in die Gesamtsystematik des gesetzlichen Jugendmedienschutzes ein, um daran anschließend auf die Auslegung der Tatbestandsmerkmale im Einzelnen einzugehen: Darstellung von "Gewalt", "realistische" Darstellungen, "grausame" Darstellungen, "reißerische" Darstellungen, den Terminus "besonders" sowie die "Selbstzweckhaftigkeit" dargestellter Gewalt und die "Beherrschung des Geschehens". -ih.
Erfasst vonBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update2011/2
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