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Aus: Geschlechterungleichheiten im Betrieb. Arbeit, Entlohnung und Gleichstellung in der Privatwirtschaft.Berlin: Edition Sigma (2010) S. 271-346Verfügbarkeit
"Nach wie vor ist in Deutschland der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern eklatant hoch. Er beträgt 23% -- dies ist der 21. Platz im EU-Vergleich. Aber auch europaweit verdienen Männer im Durchschnitt noch immer mehr als Frauen, der Einkommensabstand liegt hier bei 17,5%. Ökonomisch-statistische Ansätze erklären geschlechtsspezifische Entgeltdifferenzen u.a. über das Humankapital. Eine höhere Qualifikation führt zu einer höheren Produktivität und einem höheren Einkommen. Ungleiche Entlohnung gilt als gerechtfertigt, wenn sich die Produktivität von Frauen und Männern unterscheidet. Aber nur ein Teil des Lohnunterschieds kann auf individuelle Humankapitalentscheidungen zurückgeführt werden, weil heute jüngere, besser ausgebildete Frauen schon beim Berufsstart im Durchschnitt weniger verdienen als ihre Alterskollegen, andere Faktoren die Lohnbildung beeinflussen (z.B. industrielle Beziehungen, gewerkschaftliche Organisationsmacht), und die Produktivität auch von der Einbindung der Beschäftigten in den Arbeitsprozess und dem Zusammenwirken mit anderen Faktoren abhängt. Die Einkommensunterschiede sind eng mit dem nach dem Geschlecht gespaltenen Arbeitsmarkt, also der horizontalen und vertikalen Segregation verbunden. Frauen konzentrieren sich auf Branchen und Berufe mit einem niedrigen Verdienstniveau. Sie verdienen in denselben Branchen bzw. Berufen im Durchschnitt weniger als ihre männlichen Kollegen. Drängen Frauen in vormals männlich dominierte Berufe, sinkt dort in Folge der Feminisierung das Durchschnittseinkommen. Frauen erklimmen seltener höhere Positionen auf der Karriereleiter, sie sind in Führungspositionen unterrepräsentiert. Der institutionelle und politische Rahmen übt einen großen Einfluss auf den geschlechtsspezifischen Einkommensunterschied aus. Aber auch diese Unterschiede können das Gefälle nicht alleine erklären. Ein Teil des Einkommensunterschieds muss der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zugeschrieben werden. ...Der Blick muss auch auf die qualitative Dimension des Arbeitsplatzes gerichtet werden. Eine Vielzahl von Mechanismen und Praktiken, die potenzielle Diskriminierung in sich bergen, können zu ungleichen Verdiensten von Frauen und Männern führen. Beispielhaft ist die Unterbewertung von frauendominierten Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsbewertung und Eingruppierung zu nennen, etwa durch Nichtbewertung von wesentlichen Tätigkeitsanforderungen wie sozialen Kompetenzen. Nicht nur beim Grundentgelt, sondern auch bei anderen Entgeltkomponenten wie z.B. beim Leistungsentgelt können insbesondere auch teilzeitbeschäftigte Frauen benachteiligt werden. EU-rechtliche Grundsätze und Gestaltungsvorschriften von Entgeltsystemen haben bisher im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) keinen angemessenen Niederschlag gefunden. Die deutsche Rechtsprechung hat das europäische Entgeltgleichheitsrecht nur lückenhaft umgesetzt." Die Untersuchung enthält quantitative Daten. Forschungsmethode: deskriptive Studie; Querschnitt; empirisch. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 2006 bis 2007. (Autorenreferat, IAB-Doku).
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978-3-8360-8710-0
Ziegler, Astrid; Gartner, Hermann; Tondorf, Katrin: Entgeltdifferenzen und Vergütungspraxis. .
3286792
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