Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Kaufmann, Franz-Xaver |
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Titel | Alterssicherung und Nachwuchssicherung. Gefälligkeitsübersetzung: Provision for old age and safeguarding children. |
Quelle | Aus: Becker, Ulrich (Hrsg.); u.a.: Alterssicherung in Deutschland. Festschrift für Franz Ruland zum 65. Geburstag. Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges. (2007) S. 245-270 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Sammelwerksbeitrag |
ISBN | 978-3-8329-2665-6 |
Schlagwörter | Soziale Ungleichheit; Generation; Familie; Kinderlosigkeit; Kinderzahl; Frau; Altersversorgung; Beruf; Bevölkerungspolitik; Deutschland; Eltern; Familie; Familienpolitik; Festschrift; Frau; Gerechtigkeit; Kind; Kinderzahl; Soziale Ungleichheit; Sozialversicherung; Altern; Generationenvertrag; Versorgung; Kinderlosigkeit; Generation; Familienleistungsausgleich; Familienpolitik; Eltern; Kind; Gerechtigkeit; Altersversorgung; Bevölkerungspolitik; Demografischer Wandel; Generationenvertrag; Gesetzliche Rentenversicherung; Soziale Sicherung; Sozialversicherung; Beruf; Erwerbsbeteiligung; Altern; Festschrift; Versorgung; Deutschland |
Abstract | In zahlreichen Aufsätzen hat Franz Ruland bis in jüngste Zeit zu Fragen des Familienlastenausgleichs und zur Anerkennung von Familienleistungen in der GRV Stellung genommen. Bereits in seiner Dissertation hat er sich auf profunde Weise mit Problemen des Familienlastenausgleichs, der sozialen Sicherung der Frau und mit dem Zusammenhang von Sozialer Sicherung und Problemen des familiären Unterhalts auseinandergesetzt und dabei das im vorliegenden Zusammenhang zentrale Moment wie folgt formuliert: "Eine Rechtfertigung, die unterschiedliche Belastung durch Kinder auszugleichen, hat sich... daraus ergeben, dass die Altenversorgung vergesellschaftet wurde und die Mittel dieser Versorgung von der nachfolgenden Generation aufgebracht werden, so dass Kinder das "Deckungskapital" der Alterssicherung ihrer Elterngeneration sind, und die Angehörigen dieser Generation, die keine Kinder aufziehen, ihre Alterssicherung "umsonst", d.h. auf Kosten derjenigen, die Kinder haben, erhalten würden. Kinderreichtum kann daher nicht mehr als "Privatvergnügen" abgetan werden." Der Autor setzt sich mit den einschlägigen Entscheidungen des BVerfGerichts und dem kritischen Gegenvorschlag verbundenen Fragen aus einer breiteren, sozialwissenschaftlichen Perspektive auseinander. Dabei betrachtet er die gesetzliche Rentenversicherung nicht als isoliertes System, sondern als Element eines sozialstaatlichen Arrangements, im Rahmen dessen den Generationsverhältnissen wachsende Bedeutung zukommt. Er geht ein auf die Polarisierung zwischen Eltern und Kinderlosen als neuartige Struktur sozialer Ungleichheit, auf den Unterschied zwischen Familienlastenausgleich und Familienleistungsausgleich und kommt u.a. zu der Schlussfolgerung: Die Frage, ob ein Familienlasten- oder -leistungsausgleich nur außerhalb oder auch innerhalb der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung erfolgen sollte, ist ausschließlich eine Frage der Elternpolitik. "Bevölkerungsorientierte" Familienpolitik als Elternpolitik steht damit vor der Frage, ob sie vor allem Kinderlosen die Elternschaft schmackhaft machen, oder ob sie vor allem Eltern das Aufbringen einer größeren Kinderzahl erleichtern will. Die derzeit vorherrschende Politiktendenz will vor allem die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit verbessern und zielt damit auf die Reduktion von Kinderlosigkeit und die Vermehrung von Ein- bis Zweikinderfamilien, bei möglichst fortgeführter Erwerbstätigkeit der jungen Mütter. Dieses Konzept entlastet die Alterssicherung in doppelter Weise: Es stärkt die Erwerbsbeteiligung der Mütter und damit (ceteris paribus!) auch die Finanzierungsbasis der GRV. Es fördert zudem die eigenständige soziale Sicherung der Frauen und scheint daher einen Familienleistungsausgleich in der GRV weniger dringlich zu machen. (LO2). |
Erfasst von | GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim |
Update | 2010/1 |