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Autor/inKluth, Winfried
TitelDie Auswirkungen der Neufassung von Art. 91b Absatz 1 GG auf die Wissenschaftsförderung in Deutschland.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 56 (2008) 3, S. 257-266Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterBildung; Außeruniversitäre Forschung; Bildung; Deutschland; Finanzierung; Föderalismus; Gesetzgebung; Kooperation; Bildungssystem; Verfassungsrecht; Wettbewerb; Wissenschaft; Zuständigkeit; Bildungssystem; Hochschule; Förderung; Außeruniversitäre Forschung; Förderung; Föderalismus; Gesetzgebung; Grundgesetz; Rechtsgrundlage; Verfassungsrecht; Finanzierung; Wettbewerb; Wissenschaft; Hochschule; Anwendungsbeispiel; Kooperation; Novellierung; Zuständigkeit; Deutschland
AbstractDer Beitrag des Autors befasst sich mit den Auswirkungen der Neufassung von Art. 91b Abs. 1 GG auf die Wissenschaftsförderung in Deutschland. Ausführlich wird die Genese der Neufassung dargestellt, die - so der Autor - vor allen Dingen Ausdruck einer stärkeren Fokussierung der Wissenschaftsförderung auf die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft ist und damit auf Ressourcenbündelung setzt und nicht mehr wie bislang auf den Leitgedanken des bundesweit gerechten Chancenausgleichs nach dem "Gießkannenprinzip". Die große praktische Bedeutung von Art. 91b Abs.1 GG wird anhand von drei praktischen Beispielen verdeutlicht: der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung der Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen, die durch den Pakt für Forschung und Innovation ergänzt wird sowie dem Hochschulpakt 2020. In Anschluss werden die drei in Art. 91 b Abs. 1 GG vorgesehenen Kooperationsfelder im Einzelnen beleuchtet sowie die damit zusammenhängenden institutionellen und verfahrensrechtlichen Aspekte. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der neu gefasste Art. 91b Abs.1 GG entgegen weiter reichender Forderungen nach Entflechtung die erste Stufe der Föderalismusreform "überlebt und zugleich durch Exzellenzinitiative und Hochschulpakt seine große praktische Bedeutung eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat." Verfassungsrechtlich fragwürdig bleibe allerdings die "damit verbundene Zurückdrängung parlamentarischer Verantwortlichkeit in zentralen Fragen der Hochschul- und Wissenschaftspolitik." (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2009/2
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