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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inFrenzke-Kulbach, Annette
TitelDer Schutzauftrag bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
Handlungsanforderungen an die öffentliche Jugendhilfe.
QuelleIn: Soziale Arbeit : Zeitschrift für soziale und sozialverwandte Gebiete, 57 (2008) 12, S. 473-481
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Beigabengrafische Darstellungen
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0490-1606
DOI10.5771/0490-1606-2008-12-473
SchlagwörterKindeswohl; Kinderschutz; Sozialgesetzbuch; Jugendhilfe; Konzept; Organisation; Qualität
AbstractDer Gesetzgeber hat mit dem § 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII das Jugendamt verpflichtet, Vereinbarungen mit den freien Trägern für einen wirksamen Kinderschutz zutreffen. Hierzu müssen Instrumente und Verfahren entwickelt werden, die nur durch vernetzte Arbeit wirksam werden können. Erfolgreicher Kinderschutz basiert auf der Grundlage gelungener Kooperation und Kommunikation aller beteiligten Akteure. Ziel muss es ferner sein, die Qualifizierung der Fachkräfte in Kinderschutzfragen zu sichern, um langfristig eine gute Präventionsarbeit zu gewährleisten. Hierzu werden auf dem Hintergrund des Bochumer Kinderschutzkonzeptes Vorschläge unterbreitet, die besonders für die zukünftige einschlägige Arbeit des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) von großer Bedeutung sind.

By article 8a of the Federal German social code, legislation has compelled youth welfare offices to make agreements with non state-run institutions so as to ensure effective child protection. To this end, it is necessary to develop instruments and procedures whose success is dependent on cooperative work. Effective child protection is based on a felicitous cooperation and communication of all actors concerned. A further goal must be to guarantee the qualification of specialists in child protection in order to warrant goad prevention work on a long-term basis. With this aim, the author - against the background of the Bochum child protection concept - presents proposals which are of great significance, especially to the relevant future work of the general social service in Germany.
Erfasst vonComenius-Institut, Münster
Update2009/2
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