Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Deutschland / Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
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Titel | Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Rechtsstand 1. Januar 2006). |
Quelle | Bonn (2006), 52 S.
PDF als Volltext (1); PDF als Volltext (2) |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; gedruckt; Monographie; Graue Literatur |
Schlagwörter | Soziale Partizipation; Früherkennung; Bildungspolitik; Recht; Sozialgesetz; Frühförderung; Schulische Integration; Medizinische Rehabilitation; Arbeitsförderung; Ausgleichsabgabe; Sozialgesetzbuch; Sozialleistung; Sozialpolitik; Sozialrecht; Berufsausbildung; Arbeitsplatz; Ausbildungsförderung; Berufsberatung; Hochschulbildung; Fernstudium; Weiterbildungsförderung; Behinderung; Berufliche Rehabilitation; Rehabilitationspolitik; Schwerbehinderung; Sonderschule; Prävention; Selbstbestimmungsrecht; Werkstatt für Behinderte; Arbeitgeber; Behinderter; Schwerbehinderter |
Abstract | In dem Dokument werden die Regelungen des Sozialrechts, die zugunsten behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen gezielt auf deren Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ausgerichtet sind, erläutert. Nach einer Definition der Begriffe 'behindert' und 'schwerbehinderte Menschen' wird im Einzelnen eingegangen auf die Leistungen zur Teilhabe nach SGB IX, auf Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung und Frühförderung, auf die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, auf den Grundsatz 'Rehabilitation vor Pflege' sowie auf Rehabilitationssport. Ein Schwerpunkt liegt auf der Bildung für behinderte Menschen. Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über Formen der Vorschulbildung und Schulbildung in Form von Sonderschulbildung und integrativer Förderung, über Berufsausbildung, Hochschulbildung und Fernstudium, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Weiterbildung und Berufsberatung. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen Leistungen, die erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Sie werden ergänzt durch besondere Hilfen für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Behinderten Menschen, die trotz aller Hilfen wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht oder noch nicht (wieder) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, stehen Werkstätten für behinderte Menschen zur Verfügung. Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft werden erläutert, und es wird auf die Bedeutung von Aufklärung, Auskunft und Beratung durch die Sozialleistungsträger hingewiesen. Abschließend wird ein historischer Abriss der Entwicklung des Sozialrechts für behinderte Menschen in Deutschland gegeben. Forschungsmethode: Dokumentation. (IAB). |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2007/4 |