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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Zwangsmaßnahmen in der Kinder und Jugendpsychiatrie werden vor dem Hintergrund ihrer rechtlichen Zulässigkeit beleuchtet (freiheitsentziehende Unterbringungen, Fixierungen, Zwangsbehandlung und andere Maßnahmen gegen den Willen der Patienten). Für die Mitarbeiter kinder- und jugendpsychiatrischer Kliniken stellen Situationen, in denen über die Anwendung von Zwang entschieden werden muss, eine besondere Herausforderung dar. Neben den besonderen Anforderungen, die sich ohnehin aus der schwierigen emotionalen Verfassung der Beteiligten ergeben, bewegen sie sich in einem Spannungsfeld verschiedener rechtlicher Vorgaben. Zur Wahrung der Rechte der Minderjährigen und der Sorgeberechtigten und zur Vermeidung insbesondere auch strafrechtlicher Konsequenzen ist eine genaue Kenntnis der rechtlichen Vorgaben und Verfahrensregelungen ebenso nötig wie ein interdisziplinärer Austausch zwischen den beteiligten Berufsgruppen. Die Zulässigkeit so genannter Multifunktionsreinrichtungen wird problematisiert, die eine gemeinsame Unterbringung von Patienten mit und ohne Freiheitsentzug ermöglichen. Es wird verdeutlicht, dass sich die Gefahr eines rechtswidrigen Freiheitsentzuges auch der offen untergebrachten Patienten vermeiden lässt, wenn durch eine ausreichende personelle Ausstattung und klare Handlungsanweisungen für das Personal sichergestellt ist, dass die üblichen und notwendigen Freiheitsbeschränkungen nicht den Grad eines Freiheitsentzuges erreichen. (ZPID).
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Standortunabhängige Dienste
0032-7034
Schnoor, Kathleen; Schepker, Renate; Fegert, Jörg M.: Rechtliche Zulässigkeit von Zwangsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. 2006.
3056654
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