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Autor/inFörter-Vondey, Klaus
TitelProfessionalisierung der rechtlichen Betreuung.
QuelleIn: Soziale Arbeit : Zeitschrift für soziale und sozialverwandte Gebiete, 55 (2006) 7/8, S. 274-282
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Beigabengrafische Darstellungen
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0490-1606
DOI10.5771/0490-1606-2006-7-8-274
SchlagwörterGesetz; Finanzen; Professionalisierung; Betreuung; Wirkung
AbstractDie Einführung des Betreuungsgesetzes (BtG) im Jahr 1992, mit dem Ziel, zu mehr Selbstbestimmung von behinderten Menschen zu kommen, wurde gemessen an der Fallzahlentwicklung ein großer Erfolg. Die größere Zahl von Betreuungen verursacht Kosten in der Justizkasse. Die Entwicklung bewirkte aber auch eine Privatisierung und Professionalisierung. Mit dem Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz (2. BtÄndG) im Jahr 2005 sollte der Kostenentwicklung entgegengewirkt werden, ohne die weiteren Folgen zu hinterfragen. Damit hat die Ökonomisierung von sozialen Leistungen auch im Betreuungswesen Einzug gehalten. Die spürbarste Wirkung der Gesetzesänderung entfalten die pauschalierten Fallstunden. Sie wirken über eine notwendige Änderung in der Betreuungsarbeit auf die Klientel und - teilweise widersprüchlich - auf den laufenden Professionalisierungsprozess in der Berufsentwicklung. Im Folgenden soll die Gesetzesänderung im Verhältnis zum Professionalisierungsprozess des Berufs der Betreuer und Betreuerinnen untersucht werden.

The introduction of the guardianship law "Betreuungsgesetz" (BtG) in 1992 with its target to increase self-determination of disabled people has been a great success with regard to the development of the case figures. But the majority of care services generate costs for German courts. However, the development also caused privatisation and professionalisation. The second guardianship law amendment act "Betreuungsänderungsgesetz" (2. BtÄndG) of 2005 was to counteract the cost development without questioning further consequences. This is where economisation of social services has entered the area of the guardianship system. Most perceivable effects of the amendment of the law are being produced by flat rate case hours. With necessary changes in the field of guardianship work, they have an impact on clients and - in a partly contradictory way - on the ongoing process of professionalisation in the field of professional development. The following text is to analyse the amendment to the law with respect to the process of professionalisation concerning the profession of guardian.
Erfasst vonComenius-Institut, Münster
Update2007/2
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