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Autor/inStock, Martin
TitelSchule in erweiterter Verantwortung.
Analyse und Bewertung der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen.
QuelleIn: Zeitschrift für Bildungsverwaltung, 20 (2004) 1, S. 5-44Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0179-5465
SchlagwörterAutonomie; Autonomie; Deutschland; Kooperation; Nordrhein-Westfalen; Personalvertretung; Qualität; Region; Schule; Schulrecht; Schulreform; Staat; Verwaltung; Schulreform; Entwicklung; Qualitätssicherung; Schulentwicklung; Rechtsstellung; Unterrichtsorganisation; Modellversuch; Netzwerk; Schule; Schulqualität; Schulautonomie; Schulgesetz; Schulrecht; Schulentwicklung; Unterrichtsgestaltung; Unterrichtsorganisation; Region; Modellversuch; Rechtsgrundlage; Rechtsstellung; Staat; Entwicklung; Kooperation; Netzwerk; Qualität; Qualitätssicherung; Bertelsmann-Stiftung; Personalvertretung; Verwaltung; Personal; Deutschland; Nordrhein-Westfalen
AbstractSeit dem Jahr 2002 wird im NRW-Modellvorhaben "Selbstständige Schule", das auf eine funktionale Verknüpfung von Selbstständigkeit und Qualitätsverbesserung abzielt. 278 Schulen soll für sechs Jahre mehr Gestaltungsfreiheit in den Feldern Personal- und Sachmittelbewirtschaftung, Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung, Innere Organisation und Mitwirkung in der Schule, Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung eingeräumt werden. Der vorliegende Artikel untersucht die rechtlichen Fundamente des Modellprojekts. Rechtlich gesehen handele es sich lt. Autor um einen "weichen Regulierungsmodus" von Seiten des Staates, um eine "regulierte Selbstregulierung", der Staat liefere lediglich einen "mehr oder minder funktionstüchtigen Rahmen für dezentrale Steuerungsprozesse". Auf diesem Wege solle eine "Regionale Bildungslandschaft" entwickelt werden, die in "subregionalen Netzwerken" organisiert sei. Mit Blick auf den rechtlichen Status der Einzelschule geht der Autor im weiteren der Frage nach, wie es sich auf das Autonomisierungskonzept insgesamt auswirke, dass die "Einzelschule ... pädagogisch-faktisch zur Selbstständigkeit avanciere ..., rechtlich gesehen [aber] eine unselbstständige Schulanstalt in der Hand ihres Trägers bleibe", und plädiert für eine in Zukunft "rechtsfähige Schule". Abschließend wird darauf eingegangen, wie sich das [inzwischen beschlossene] neue Schulgesetz "auf den laufenden Versuch auswirken und dessen juristische Infrastruktur verändern [werde]". (DIPF/Orig./Ble).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2005/3
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