Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Göckler, Rainer |
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Titel | Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Segmentierung des Personenkreises der Empfänger zukünftiger Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem SGB II unter dem Aspekt von Integrationswilligkeit und -fähigkeit sowie Grundstrukturen einer darauf ausgerichteten Eingliederungs- und Maßnahmeplanung. |
Quelle | In: Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste / Bundesagentur für Arbeit, (2004) 9, S. 1-19 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0723-8525; 1619-7631 |
Schlagwörter | Arbeitslosengeld; Arbeitsloser; Sozialhilfe; Arbeitsamt; Arbeitsvermittlung; Arbeitsmotivation; Sozialamt; Sozialhilfe; Soziale Sicherung; Arbeitslosengeld; Arbeitsloser; Arbeitsmotivation; Arbeitsuchender; Arbeitsvermittlung; Eingliederungsbeihilfe; Schwer vermittelbarer Arbeitsloser; Integrationsbereitschaft; Kompetenzverteilung; Arbeitsamt; Sozialamt |
Abstract | Das unter dem Namen "Hartz IV" bekannt gewordene "Vierte Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ist zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Es regelt die grundlegenden leistungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die zugehörigen Eingliederungsleistungen, die Kommunen und Arbeitsämter erbringen können/müssen, sowie die Grundstruktur der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen Kommune und Agentur für Arbeit in zwingend vorgeschriebenen Arbeitsgemeinschaften. Der Beitrag bemängelt zum einen die Grundstrukturen der Eingliederungs- und Maßnahmeplanung und macht entsprechende Vorschläge, die gesetzlich regelbar und praktisch umsetzbar sind. Hierzu werden zunächst die Kunden der neuen JobCenter definiert, um dann in einer pragmatischen Annäherung eine Segmentierung nach Integrationswilligkeit und -fähigkeit von vier Personenkreisen - Personen mit strukturellen Vermittlungshemmnissen, integrationswillige und (vorübergehende) integrationsunfähige Personen mit in der Persönlichkeit liegenden Vermittlungshemmnissen, integrationsunwillige und (zeitlich begrenzte) integrationsunfähige Personen mit in der Persönlichkeit liegender Ausprägung, integrationsunwillige Personen mit struktureller Ausprägung, die jedoch integrationsfähig sind - vorzunehmen. Der grundlegende Konstruktionsfehler dieses Gesetzes liegt in der Option Arbeitsagentur oder Sozialamt der Kommune, wo es im Interesse der Bündelung von Kompetenzen, eines synergetischen Schubs und einer optimalen Betreuung dieses Personenkreises von vornherein hätte Arbeitsagentur und Sozialamt heißen müssen. Forschungsmethode: deskriptive Studie. (IAB). |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2005_(CD) |