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Autor/inKoudmani, Christian
TitelOpferschutz oder Täterschutz?
QuelleIn: Zentralblatt für Jugendrecht, 90 (2003) 1, S. 12-14Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 19
Sprachedeutsch; deutsche Zusammenfassung
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0176-6449; 0342-345X
SchlagwörterGewalt; Deutschland; Gewalt; Jugendrecht; Jugendschutz; Jugendstrafrecht; Jugendstrafvollzug; Rechtsschutz; Strafverfahren; Gerichtsentscheidung; Jugendgerichtsgesetz; Jugendrecht; Jugendschutz; Jugendstrafrecht; Gerichtsentscheidung; Rechtsschutz; Strafverfahren; Jugendstrafvollzug; Deutschland
AbstractInsgesamt ist festzuhalten, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, bei der Anwendung des § 406 g StPO danach zu differenzieren, ob das Tatopfer von einem Jugendlichen, Heranwachsenden oder Erwachsenen vergewaltigt oder sexuell genötigt worden ist. Für die Schutzwürdigkeit des Opfers ist das Alter des Täters ohne Belang. Das Opferschutzgesetz darf nicht in der Praxis wirkungslos bleiben, sondern die Justiz muss allen Opfern zu einer Durchsetzung ihrer Rechte verhelfen. Der (notwendige) Schutz des jugendlichen Angeklagten wird hierdurch nicht berührt. (DIPF/Orig.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2004_(CD)
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