Suche

Wo soll gesucht werden?
Erweiterte Literatursuche

Ariadne Pfad:

Inhalt

Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inWoltering, Herbert
TitelEltern für integrative Beschulung in der Orientierungsstufe. Gesamtkonferenz entscheidet abschließend.
QuelleIn: Schulverwaltung. Niedersachsen, 11 (2001) 1, S. 25-27Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0940-1369; 1865-2050
SchlagwörterUrteil; Göttingen; Lernort; Niedersachsen; Sonderschule; Urteil; Orientierungsstufe; Schulische Integration; Auseinandersetzung; Verwaltungsgericht; Ablehnung; Integrative Beschulung; Orientierungsstufe; Ablehnung; Schulische Integration; Lernort; Rechtsgrundlage; Förderort; Sonderschule; Auseinandersetzung; Verwaltungsgericht; Göttingen; Niedersachsen; Oldenburg (Oldenburg)
AbstractSeit der Grundgesetzänderung des Art. 3 Abs. 3 GG um den Zusatz, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden dürfe, sorgt die bisweilen von einzelnen Eltern aufgestellte kategorische Forderung, es möge für ihr behindertes Kind bitteschön in Wohnortnähe eine integrative Beschulung sichergestellt werden, da man mit einem Schulbesuch ihres Sprösslings in einer (meist weiter entfernt gelegenen) Sonderschule nicht einverstanden sei, für Zündstoff und nicht selten auch gerichtliche Auseinandersetzungen. Vor allem beim Übergang des Kindes von der ortsnahen Grundschule, in der vielfach integrativer Unterricht erteilt worden ist, in die Orientierungsstufe ergeben sich solche Konflikte. Die betroffenen Eltern fordern für ihr behindertes Kind, dass die durchgeführte integrative Beschulung der Grundschule in der zuständigen Orientierungsstufe fortgesetzt werde. Hierbei wird allzuoft übersehen, dass eine integrative Beschulung in der Orientierungsstufe wegen der erheblich veränderten Unterrichtsbedingungen, andere und wesentlich höhere Anforderungen stellt als in der Grundschule. Deshalb sehen sich manche Orientierungsstufen nicht in der Lage, integrative Beschulung für Behinderte durchzuführen. Die Alternative ist der Besuch der Sonderschule. Die Eltern wiederum versuchen in solchen Fällen, die Orientierungsstufe auf gerichtlichem Wege zur Erteilung von integrativem Unterricht für ihr behindertes Kind zu zwingen. Meist ohne Erfolg. In zwei neueren Verwaltungsgerichtsentscheidungen (vgl. Oldenburg, B. v. 16.08.2000 - 5 B 2654/00 - sowie VG Göttingen, U. v. 04.07.2000 - 4 A 4218/99 -) haben sich die von den Eltern angerufenen Gerichte mit der Problematik auseinandergesetzt. (Orig.).
Erfasst vonBerliner Landesinstitut für Schule und Medien
Update2002_(CD)
Literaturbeschaffung und Bestandsnachweise in Bibliotheken prüfen
 

Standortunabhängige Dienste
Bibliotheken, die die Zeitschrift "Schulverwaltung. Niedersachsen" besitzen:
Link zur Zeitschriftendatenbank (ZDB)

Artikellieferdienst der deutschen Bibliotheken (subito):
Übernahme der Daten in das subito-Bestellformular

Tipps zum Auffinden elektronischer Volltexte im Video-Tutorial

Trefferlisten Einstellungen

Permalink als QR-Code

Permalink als QR-Code

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)

Teile diese Seite: