Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Eggert, Matthias |
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Titel | Recht gebeugt. |
Quelle | In: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 57 (2001) 19, S. 27Infoseite zur Zeitschrift |
Beigaben | Abbildungen 1 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0936-4501; 1437-4234 |
Schlagwörter | Arbeitsplatz; Berufung; Deutschland; Mobilität; Defizit; Rechtsstellung; Empfehlung; Sperrfrist; Grundgesetz; Mobilität; Rechtsstellung; Arbeitsplatz; Sperrfrist; Berufung; Defizit; Empfehlung; Deutschland |
Abstract | Gut 20 Jahre alt ist die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz, eine dreijährige Berufungssperre von C4-Professoren einzuhalten. Zwar sind die Beschlüsse der KMK rechtlich unverbindlich. Politisch und in der Verwaltungspraxis werden sie jedoch als verbindlich empfunden. Deswegen wirkt sich die Vereinbarung der KMK für C4-Professoren dahingehend aus, dass ihr Zugang zu anderen Lehrstühlen nach Erhalt eines Rufs für drei Jahre oder für die längere Dauer einer Bleibevereinbarung weitgehend versperrt ist. Die dreijährige Sperrfrist ist auf Grund dieser Auswirkung mit Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar. Trotzdem gleicht der eröffnete gerichtliche Rechtsschutz eher Steinen als Brot. Denn selbst wenn ein Hochschullehrer eine Beeinträchtigung durch die Sperrfrist darlegen kann, gibt der Artikel ihm kein Recht darauf, auf den vergebenden Lehrstuhl berufen zu werden. (HoF/Text auszugsweise übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 2003_(CD) |