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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Wer beim Bundesforschungsministerium (BMBF) Fördermittel für ein Forschungsprojekt beantragt, muss seit April 1999 einen Verwertungsplan vorlegen. Wenn möglich soll der Antragsteller zudem die wirtschaftliche Verwertung seiner Forschungsergebnisse in Aussicht stellen. Wenn er seine Ergebnisse gewinnbringend wirtschaftlich nutzen kann, muss er die Fördermittel nicht mehr - wie es früher der Fall war - anteilig zurückerstatten. Bei jährlich rund 20000 geförderten Projekten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist dies hingegen nach wie vor der Fall. Auch wenn die Bestimmungen des BMBF und der DFG in Bezug auf die Verwertung der Forschungsergebnisse noch unterschiedlich sind, so haben sie doch eine Gemeinsamkeit: Man kann zurzeit nicht nachweisen, welches der beiden Systeme effizienter ist. Seitens des BMBF bemüht man sich, die DFG davon zu überzeugen, dass die Annäherung an die neue BMBF-Verordnung notwendig ist, da man in der Rückerstattungspflicht ein Hemmnis für den Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sieht. Kritiker aus Länderministerien und den Hochschulen behaupten, dass ein wesentlicher Teil des Technologietransfers aus Hochschulen nur deshalb funktioniert, weil die Hochschullehrer die Hauptnutznießer des jetzigen Systems sind. Die finanziellen Anreize für die Hochschullehrer, aktiven Technologietransfer zu betreiben, werden dadurch erheblich gekürzt. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
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Standortunabhängige Dienste
0936-4501; 1437-4234
Neumann, Gerd: Hürden abbauen. 2001.
2802583
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