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Der Wissenschaftsrat hält sowohl den Umfang als auch die bisherige Form der Institutionalisierung der Allgemeinmedizin für nicht ausreichend. Er erachtet eine flächendeckende Etablierung der allgemeinmedizinischen Lehre an allen Medizinischen Fakultäten und Hochschulen für erforderlich, um Allgemeinmedizin zu einem verbindlichen Bestandteil der universitären Ausbildung werden zu lassen. Dabei sollen die Studierenden die patientenzentrierte Integration der medizinischen, psychischen und sozialen Hilfen im Krankheitsfall, auch unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, erlernen, ebenso wie die medizinische Kompetenz zur Entscheidung über das Hinzuziehen anderer Ärzte und Angehöriger von Fachberufen im Gesundheitswesen. Er empfiehlt, die allgemeinmedizinische Lehre in die klinische Phase des Medizinstudiums zu integrieren. Sie sollte dabei vorzugsweise in Form eines zweisemestrigen Kurses zur Vermittlung allgemeinmedizinischer Grundlagen an jeder Medizinischen Fakultät bzw. Hochschule als Pflichtveranstaltung für die Studierenden angeboten werden. Neben den Kurs sollte ein mindestens einwöchiges Blockpraktikum in Form eines Aufenthaltes in einer allgemeinmedizinischen Praxis als Querschnittspraktikum treten, gekoppelt mit der Betreuung eines Patienten und dessen Familie gemeinsam mit einem Allgemeinarzt für die Dauer eines Semesters. Dies bedingt, daß an jeder Medizinischen Fakultät oder Hochschule ein allgemeinmedizinischer Lehrbereich eingerichtet werden muß. Die allgemeinmedizinische Forschung muß hingegen nach Auffassung des Wissenschaftsrates vorläufig nicht allerorts in gleichem Maße Ressourcen vorfinden. Der Wissenschaftsrat empfiehlt, den Prozeß der Etablierung allgemeinmedizinischer Forschungsschwerpunkte an ausgewählten Standorten mittels einer Anschubfinanzierung über spezifische Programme gezielt zu unterstützen. Gliederung: A. AUSGANGSLAGE I. Entwicklung der Allgemeinmedizin in Lehre und Weiterbildung II. Formen der institutionellen Verankerung der Allgemeinmedizin III. Allgemeinmedizinische Forschung. - B. STELLUNGNAHME UND EMPFEHLUNGEN I. Zur Notwendigkeit der Institutionalisierung der Allgemeinmedizin II. Zur Frage der Institutionalisierung der allgemeinmedizinischen Lehre III. Zur Frage der Institutionalisierung allgemeinmedizinischer Forschung. - C. ZUSAMMENFASSUNG. - D. ANHANG. (HoF/Text übernommen).
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Stellungnahme zu den Perspektiven des Faches Allgemeinmedizin an den Hochschulen. 1999.
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