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InstitutionStändige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
TitelLeistungsorientierte Besoldung der Hochschullehrer.
Fortschreibung des KMK-Diskussionspapiers vom 28.05.1999. Diskussionspapier der Kultusministerkonferenz vom 22.10.1999.
QuelleIn: Die neue Hochschule, 41 (2000) 1, S. 12-13Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0340-448X
SchlagwörterLeistungsprinzip; Beamtenrecht; Deutschland; Leistungsprinzip; Dienstrecht; Reform; Dienstalter; Empfehlung; Beamtenrecht; Dienstrecht; Hochschullehrerbesoldung; Dienstalter; Empfehlung; Leistungsanreiz; Leistungsindikator; Reform; Deutschland
AbstractIn Ergänzung der durch das Hochschulrahmengesetz geschaffenen Grundlagen für Leistungsorientierung (leistungsorientierte Hochschulfinanzierung, Evaluierung von Forschung und Lehre) spricht sich die Kultusministerkonferenz dafür aus, im Besoldungsrecht der Professoren weitere Leistungsanreize zu schaffen. Dabei ist zu berücksichtigen: 1. Angesichts der finanzpolitischen Situation darf die Einführung einer stärker leistungsorientierten Besoldung von Professoren nicht zu einer Erhöhung im Hinblick auf die Bedeutung der Aufgaben der Hochschulen und im Interesse der Akzeptanz der neuen Regelungen, aber auch nicht zu einer Absenkung des bisherigen Gesamtbesoldungs- und Versorgungsaufwands führen (Grundsatz der Kostenneutralität). 2. Die Umgestaltung des Besoldungssystems für Professoren hat sich an den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG) zu orientieren. Dazu gehört neben dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation auch, dass die Besoldung der Beamten durch Gesetz geregelt wird. Zu beachten sind ferner die sich aus Art. 5 Abs. 3 GG (Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre) ergebenden verfassungsrechtlichen Beschränkungen für die Ausgestaltung des Dienst- und Besoldungsrechts der Professoren. Dabei spricht die Kultusministerkonferenz Empfehlungen zu folgenden Grundsätzen aus: Grundvergütung, Struktur-, Leistungs- und Funktionszulagen, Zuständigkeiten und Übergangsregelungen, die im Beitrag näher erläutert werden. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
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