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Autor/inTettinger, Peter J.
TitelKooperation auf neuer Basis.
Zur juristischen Ausgestaltung von Public Private Partnership in Forschung und Entwicklung sind Leitlinien erforderlich.
QuelleIn: Wissenschaftsmanagement, 5 (1999) 1, S. 24-29Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 10; Abbildungen 2
Sprachedeutsch; englische Zusammenfassung
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0947-9546
SchlagwörterForschung und Entwicklung; Partnerschaft; Deutschland; Forschung und Entwicklung; Hochschulrecht; Partnerschaft; Technologietransfer; Urheberrecht; Verfassungsrecht; Wirtschaft; Wissenschaft; Haushaltsrecht; Hochschule; Rechtsstellung; Drittmittelforschung; Forschungskooperation; Public Private Partnership; Urheberrecht; Wissenstransfer; Technologietransfer; Rechtsstellung; Verfassungsrecht; Haushaltsrecht; Public Private Partnership; Wirtschaft; Drittmittelforschung; Forschungskooperation; Wissenschaft; Hochschulrecht; Hochschule; Deutschland
AbstractEin begrifflicher Dreiklang hallt verstärkt durch die Lande. Gemeint ist die Bezeichnung "Public Private Partnership" - kurz PPP. Die neudeutsche Chiffre verspricht aus juristischer Sicht indes den Charme des Unverbindlichen. Denn sie enthält keinerlei Festlegung über rechtliche Instrumentarien. Vielmehr blickt PPP lediglich mit dem feurigen Optimismus des Verwaltungsreformers auf gemeinsame Zielformulierung und Ansätze. Zu ihrer Verwirklichung gehören einerseits ein privater Akteur und andererseits ein Hoheitsträger. Aus diesem Grund ist es erforderlich, für die Forschung und Entwicklung einschlägige rechtliche Vorgaben zu beleuchten. Hierbei fällt der Blick auf die Universitäten und Fachhochschulen. Vor allem werden Aussagen des Hochschulrechts zum Thema PPP untersucht. Schwerpunktmäßig werden folgende Gesichtspunkte in die Betrachtung einbezogen: Wege des Wissens- und Technologietransfers u. a. mittels Transferstellen oder Technologieparks und -zentren - FuE-GmbH als Dach für Wissens- und Technologietransferprojekte - Gesetzliche Restriktionen außerhalb des Hochschulrechts - Verfassungsrechtliche Vorgaben - Materielle Vorgaben aus Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz - Ergänzende organisationsrechtliche Gewährleistungen im Landesverfassungsrecht - Bedarf nach spezialgesetzlicher Legitimationsbasis? (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2000_(CD)
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