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Hinter dem Link verbirgt sich jeweils eine Menge an Stichworten, die aus den oberhalb angezeigten englischsprachigen Schlagworten abgeleitet wurden. Falls der Abgleich Ihrer Suchworte mit dem Nachweis keine Gemeinsamkeiten zeigte, können Sie hier nachschauen (+ klicken) und fündig werden.
Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Gemeinsamer Standpunkt (EG) Nr. 45/98 vom Rat festgelegt am 10. Juli 1998 im Hinblick auf den Erlaß des Beschlusses 98/.../EG des Rates vom ... über Regeln für die Teilnahme von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse zur Umsetzung des Fünften Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (1998-2002).
Die neuen Bestimmungen sollen sich in einen umfassenden, zusammenhängenden und transparenten Rahmen einfügen, damit die spezifischen Programme, mit denen das Fünfte Rahmenprogramm verwirklicht wird, in gleichförmiger Weise durchgeführt werden können. (...) Die Hauptverantwortung für die Verbreitung oder Nutzung der Forschungsergebnisse liegt bei den Vertragspartnern. Bei marktnäheren Vorhaben muß mit den Regeln die Nutzung der für die Verwertung durch die Vertragspartner geeigneten Ergebnisse gefördert werden. Anderenfalls muß mit den Regeln die Weitergabe geeigneter Ergebnisse, einschließlich der nutzbaren nicht verwerteten Ergebnisse an Dritte, einschließlich der Regierungen der Mitgliedstaaten und der assoziierten Staaten gefördert werden, damit die Nutzung dieser Ergebnisse ermöglicht und Doppelarbeit in der Forschung vermieden wird. (DIPF/Orig.)
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Sie die Möglichkeit die Verfügbarkeit in einer Vielzahl von Katalogen zu prüfen.
Standortunabhängige Dienste
0376-9461
Gemeinsamer Standpunkt (EG) Nr. 45/98 vom Rat festgelegt am 10. Juli 1998 im Hinblick auf den Erlaß des Beschlusses 98/.../EG des Rates vom ... über Regeln für die Teilnahme von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse zur Umsetzung des Fünften Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (1998-2002). 1998.
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