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Die Sozialpaedagogische Familienhilfe (SPFH) hat sich in der Reformdiskussion um die Jugendhilfe in den 70ern entwickelt, aus der Kritik an einer reaktiven und an der Herausnahme des Kindes aus der Herkunftsfamile und "stationaeren" Heimloesungen orientierten Jugendhilfepraxis. Als Antwort darauf wurden zusehends ambulante, offene und praeventionsorientierte soziale Dienste ausgebaut und ihre Leistungsstandards schliesslich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verankert. Auf dem Kongress des Deutschen Vereins fuef oeffentliche und private Fuersorge und des Deutschen Jugendinstituts: "SPFH in Deutschland" am 20.10.1997 in Berlin hat der Autor die Entwicklung noch einmal bilanziert: - SPFH ist eine ambulante familienunterstuetzende Hilfe, sie wird aber haeufig in Gefaehrdungssituationen eingesetzt, in denen sorgerechtliche Massnahmen drohen. - Sie ist kein Ersatz fuer Heimerziehung, kann aber Heimerziehung vermeiden, die Aufenthaltsdauer verkuerzen oder die Reintegration des Kindes in die Familie verbessern helfen. Sie wird zunehmend von freien Traegern geleistet und schwerpunktmaessig von kinderreichen Familien, aber regional hoechst ungleichmaessig in Anspruch genommen. SPFH arbeitet in und mit der Familie, sie ist aber auch Anwalt der Familien gegenueber Staat und Gesellschaft - und hat auch deren Privatsphaere zu schuetzen. - Die Entwicklung der SPFH ist nicht abgeschlossen. Neue und verwandte Arbeitsansaetze werden erprobt. (DJI/Lb).
Erfasst von
Deutsches Jugendinstitut, München
Update
1999_(CD)
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Standortunabhängige Dienste
0022-5975
Wiesner, Reinhard: Die Jugendhilfepolitische Bedeutung der SPFH fuer Familien. 1998.
2399160
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