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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inn/enSchlaffke, Winfried; Weiß, Reinhold
TitelBerufliche Erwachsenenbildung nach Maastricht - Folgen und Chancen für die berufliche Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland.
Gefälligkeitsübersetzung: Vocational training of adults after Maastricht - consequences and chances for vocational training of adults in the Federal Republic of Germany.
QuelleAus: Knoll, Joachim H. (Hrsg.): Bildung in Europa fuer Europa. Ein Thema der Erwachsenenbildung. Köln: Böhlau (1994) S. 94-108Verfügbarkeit 
ReiheInternationales Jahrbuch der Erwachsenenbildung. 22
BeigabenLiteraturangaben 15
Sprachedeutsch; deutsche Zusammenfassung; englische Zusammenfassung
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
SchlagwörterBerufsausbildung; Deutschland; Erwachsenenbildung; Mobilität; Bildungssystem; Berufsbildung; Bildungssystem; Europäische Integration; Weiterbildung; Äquivalenz; Europäische Union; Bildungsprogramm; Äquivalenz; Europäische Integration; Mobilität; Berufsausbildung; Berufsbildung; Fortbildung; Weiterbildung; Erwachsenenbildung; Europäische Union; LEONARDO (Förderung kohärenter Entwicklung beruflicher Bildung); Deutschland
AbstractDer Zuständigkeit der Europäischen Union wurden durch den Maastrichter Vertrag klare Grenzen gesetzt. Für eine Vereinheitlichung von Bildungs- und Ausbildungssystemen bieten der Vertrag aber auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Handhabe. Wohl aber ergeben sich aufgrund unterschiedlicher Interpretationen Konfliktfelder zwischen der nationalen Politik und den Ambitionen der Kommission. Dies wird symptomatisch deutlich am künftigen Aktionsprogramm LEONARDO für die berufliche Bildung. Unterhalb der formal-rechtlichen Ebene soll durch die Vorgabe von Zielen, die Programmförderung und die Pflicht der Mitgliedstaaten zur Berichterstattung Einfluß auf die nationalen Systeme genommen werden. Dies wird besonders deutlich an den Vorstellungen der Kommission über den Zugang zur Berufsbildung, die Förderung der Qualität und der Transparenz der Berufsbildungssysteme. Damit schreibt sich die Kommission die Rolle eines zentralen, koordinierenden und kontrollierenden Akteurs zu. Die Mitgliedstaaten werden zu Erfüllungsgehilfen, den Sozialpartnern bleibt, wie auch bislang bereits, nur ein Beobachterstatus. Diese problematische Entwicklung überdeckt die positiven Ansätze des Programms, die in der Einbeziehung der Hochschulen in die Erwachsenenbildung sowie der Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität und der Verbesserung der Transparenz der Berufsbildungssysteme liegen. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1996_(CD)
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