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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inn/enJeuthe, Eberhard; Döbrich, Peter
TitelDie Anwendung der Richtlinie 89/48/EWG bei Lehramtsbefähigungen aus den Ländern der Bundesrepublik Deutschland in Spanien.
Gefälligkeitsübersetzung: The application of the directive 89/48/EEC in Spain regarding teaching qualifications gained in the Federal Republic of Germany.
QuelleIn: GFPF-Nachrichten, (1997) 2, S. 6-7Verfügbarkeit 
BeigabenAdressen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
SchlagwörterLehrbefähigung; Abschlusszeugnis; Äquivalenz; Qualifikation; Anerkennung; Richtlinien; Europäische Union; Deutschland; Spanien
AbstractDie Vorschriften des königlichen Dekrets vom 25. Oktober 1991 orientieren sich an den Vorgaben der Richtlinie 89/48/EWG und regeln beispielsweise im Artikel 5 grundsätzlich, wann und zu welchen Bedingungen von Bewerbern eine Eingangsprüfung (prueba de aptitud) oder ein Anpassungslehrgang (periodo de practicas) zu fordern ist. Ebenso wird in Artikel 12 eine Zeitdauer von vier Monaten für die Bearbeitung von Anträgen geregelt. In Artikel 7 Ziffer 5 wird vorgesehen, daß der Antragsteller bei der Ausübung von beruflichen Tätigkeiten im Anpassungslehrgang eine Vergütung erhalten kann. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1999_(CD)
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