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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inWeber, Claus
TitelDie Reichweite der Richtlinie Nr. 89/48 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome nach der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Aranitis".
Titel in anderen Sprachen: The reach of the directive No 89/48 on a general regulation for the recognition of higher education diplomas after the decision of the European Court in the case "Aranitis".
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, (1996) 3, S. 375-378Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 27
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterDiplom; Hochschule; Rechtsprechung; Äquivalenz; Europäischer Gerichtshof; Abschlusszeugnis; Äquivalenz; Rechtsprechung; Diplom; Hochschule; Richtlinien; Europäischer Gerichtshof
AbstractArtikel 1 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, ist so auszulegen, daß ein Beruf nicht als reglementiert eingestuft wird, wenn im Aufnahmestaat keine Rechts- oder Verwaltungsvorschriften die Aufnahme, die Ausübung oder eine der Arten der Ausübung dieses Berufes regeln, selbst wenn die einzige Ausbildung für diesen Beruf ein mit einem Diplom abschließendes, mindestens viereinhalbjähriges Hochschulstudium ist und deshalb in der Regel nur Inhaber dieses Hochschulabschlusses als Bewerber für diesen Beruf in Erscheinung treten und diesen Beruf ausüben. (DIPF/ Text übernommen).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1998_(CD)
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