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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutsche Angestellten-Gewerkschaft; Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
Titel
Vereinbarung zur beruflichen Fortbildung gemäss Paragraph 46 Berufsbildungsgesetz und Paragraph 42 Handwerksordnung zwischen DGB, DAG und Spitzenorganisationen der Wirtschaft, vertreten im Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung.
Die Vereinbarung dient dem Ziel, die Regelungsmöglichkeiten nach Paragraph 46 des Berufsbildungsgesetzes und Paragraph 42 der Handwerksordnung in abgestimmten vorgegebenen Verfahren im Interesse der Fortentwicklung der beruflichen Weiterbildung zu nutzen. Festgelegt werden Voraussetzungen für den Erlass von Regelungen durch die zuständigen Stellen und für den Erlass von Rechtsverordnungen sowie Verfahrensweisen für die Entwicklung von Lehrgangsempfehlungen bei Rechtsverordnungen. Ferner werden alle Verordnungsverfahren aufgelistet, die auf dieser Grundlage eingeleitet wurden. Die Vereinbarung nimmt Stellung zur zentralen Prüfungsaufgabenerstellung, zur Qualitätssicherung der beruflichen Weiterbildung und zur Dokumentation und Information über geplante Fortbildungsregelungen. Forschungsmethode: anwendungsorientiert. (BIBB2).
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Einrichtungen informieren, die die jeweilige Zeitschrift lizensiert haben. Der Link auf das Bestellformular von
Subito überträgt die Daten direkt in das Bestellformular. Die Bestellung einer Artikelkopie setzt ein Konto dort
voraus. Die Bestellung ist kostenpflichtig. Publikationen in Buchform erzeugen einen Link auf die ISBN-Suchseite der Wikipedia. Von dort aus haben
Sie die Möglichkeit die Verfügbarkeit in einer Vielzahl von Katalogen zu prüfen.
Standortunabhängige Dienste
0341-4515
Vereinbarung zur beruflichen Fortbildung gemäss Paragraph 46 Berufsbildungsgesetz und Paragraph 42 Handwerksordnung zwischen DGB, DAG und Spitzenorganisationen der Wirtschaft, vertreten im Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung. 1997.
2364909
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