Literaturnachweis - Detailanzeige
Titel | Zur Zukunft der Hochschulmedizin. Ein Thesenpapier. |
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Quelle | In: Forschung & Lehre, 4 (1997) 1, S. 16-17Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0945-5604 |
Schlagwörter | Forschung; Lehre; Gesundheitspolitik; Universitätsklinik; Finanzierung; Kosten; Hochschulleitung; Hochschulpolitik; Hochschulverwaltung; Hochschulmedizin; Einheit; Deutscher Hochschulverband; Deutschland |
Abstract | Die universitäre Hochleistungsmedizin gerät durch die Folgen des Gesundheitsstrukturgesetzes und die seit dem 1. Januar 1996 verschärften Regelungen der Bundespflegesatzverordnung in Bedrängnis. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Hochschulverband in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Landeskonferenzen ärztlicher und zahnärztlicher Leiter von Kliniken, Instituten und Abteilungen der Universitäten und Hochschulen Deutschlands (BVL) Leitlinien zur Zukunft der Hochschulmedizin erarbeitet. Im Beitrag wird zunächst auf die Verschränkung von Forschung, Lehre und Krankenversorgung eingegangen. Als Problem dargestellt und erörtert wird, daß mit den derzeitigen Rahmenbedingungen ein Abschied von der Spitzenmedizin in Deutschland eingeleitet werde. Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der deutschen Hochschulmedizin und eines größtmöglichen Versorgungsangebotes für die Patienten werden fünf Grundsätze formuliert, die vom Gesetzgeber zu beachten sind. Darin wird u. a. 1. eine Verankerung der Hochschulmedizin bei den Entscheidungsträgern (Referat "Hochschulmedizin" beim Bundesministerium für Gesundheitswesen und bei der Bundesärztekammer, eventuell auch bei den gesetzlichen und privaten Kostenträgern) vorgeschlagen. 2. Die Vergütungssysteme der Gebührenordnungen für Ärzte und die Bundespflegesatzverordnung sind leistungsbezogen umzugestalten. 3. Durch Einrichtung von Teilbudgets ist die Verwendung der verfügbaren Mittel für Krankenversorgung, Forschung und Lehre transparent zu gestalten. 4. Eine rechtliche Verselbständigung von Universitätskliniken hat die Einheit von Forschung, Lehre und Krankenversorgung zu wahren (personelle Konsequenzen angegeben). 5. Die übermäßige Beanspruchung der Universitätsmediziner mit Verwaltungstätigkeiten und wirtschaftlichen Verantwortungslasten ist zugunsten der ärztlichen Aufgaben abzubauen. (HOF/Ko.). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 1998_(CD) |