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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionDeutschland / Bundesregierung; Deutschland / Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Deutschland / Bundesministerium für Gesundheit
TitelGesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz - PflStudStG).
QuelleBerlin (2023), 128 S.
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ReiheVerhandlungen des Bundesrates. Drucksachen. 225/23 (26.05.2023)
ZusatzinformationGesetzgebungsvorgang
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterPrüfungsordnung; Reformpolitik; Finanzierung; Berufsausbildung; Berufliche Qualifikation; Berufsrecht; Berufspraktikum; Pflegerischer Beruf; Hochschulbildung; Studium; Pflegewissenschaft; Akademisierung; Anerkennung; Arbeitnehmer; Ausländer; Deutschland
Abstract"Steigerung der Attraktivität des Pflegestudiums durch Integration der Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen in das bestehende System der beruflichen Pflegeausbildung, Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer des Studiums, ebenfalls finanziert über die Ausgleichsfonds in den Ländern, Struktur- der Organisationsänderungen der Praxiseinsätze sowie Ausgestaltung als duales Studium, Übergangsvorschriften, Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit dem umfassend verantwortlichen Träger des praktischen Teils bei Erhalt der Gesamtverantwortung der Hochschule für die Koordination der theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen mit den Praxiseinsätzen; Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen auch der beruflichen Pflegeausbildung auf Grundlage inzwischen vorliegender Umsetzungserfahrungen; Verbesserung der Pflege-Fachkräfteeinwanderung durch weitere Vereinheitlichung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren, Möglichkeit von Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung u.a.; Umsetzung von EU-Vorgaben sowie der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Chancengleichheit von Prüfungskandidaten; -Änderung von 3 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen -Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag betr. Stärkung der akademischen Pflegeausbildung und Ausbildungsvergütung im Studium -Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2019 und vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung der Anzahl der Prüfer in der Pflegeausbildung und zur Rolle des Prüfungsvorsitzenden (6 C 19.18; 6 C 8.19) -Art. 4f Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG zur partiellen Berufserlaubnis bei der beruflichen Pflegeausbildung" (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2024/1
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