Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/inn/en | Lehmann, M. Karl-Heinz; Radewagen, Christof; Schülke, Tina |
---|---|
Titel | Aktiver Datenschutz gehört zu Kinder- und Jugendhilfe. |
Quelle | In: Evangelische Jugendhilfe, 92 (2015) 1, S. 37-43Infoseite zur Zeitschrift |
Beigaben | Anmerkungen |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0943-4992 |
Schlagwörter | Kind; Datenschutz; Menschenwürde; Sozialarbeiter; Jugendhilfe; Alltag; Selbstbestimmungsrecht; Beauftragter; Erzieher; Jugendlicher |
Abstract | Kirchliches oder staatliches Datenschutzrecht schützen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und damit die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen im Hilfeprozess jedes Jugendhilfeträgers. Die Selbstbestimmung eines jeden Adressaten zu achten, ist Ausdruck fachlichen Handelns der Profession Sozialer Arbeit. Darauf soll jeder Hilfesuchende vertrauen können. Soziale Arbeit setzt auf Beziehung. Dabei erhalten die Fachkräfte auch intime Einblicke in die Lebenssituation ihrer Adressaten. Hier gilt es, ihnen Sicherheit zu geben und die offenbarten Informationen zu schützen. |
Erfasst von | Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin |
Update | 2023/1 |