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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inSchruth, Peter
TitelVom Kopf auf die Füße stellen - zum Reformbedarf der "Heimaufsicht".
QuelleIn: Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 11 (2016) 11, S. 405-411Verfügbarkeit 
BeigabenAnmerkungen; Abbildungen; Tabellen; Internetadressen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1861-6631
SchlagwörterBedarf; Beratung; Jugendhilfe; Kind; Partizipation; Reform; Anhörung; Kinderschutz; Heimaufsicht; Kinderschutz; Kind; Beratung; Stationäre Versorgung; Partizipation; Jugendhilfe; Heimaufsicht; Anhörung; Bedarf; Reform
AbstractAnlässlich der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung eines Leiters einer stationären Jugendhilfeeinrichtung in NRW Anfang 2015 wurde vom dortigen Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) der Bedarf an einer über das Strafrecht hinausgehenden Aufarbeitung des Sachverhalts für notwendig befunden, um bei der Aufsicht über die Heimeinrichtungen in der Region Erkenntnisse für eine qualitativ verbesserte Arbeit als Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde der in den §§ 45 ff. SGB VIII geregelten Aufgaben zu gewinnen. Mit Beschluss des LJHA wurde deshalb eine "Kommission zur Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen" eingerichtet und beauftragt. Dem Auftrag liegt die Aufarbeitung des durch Strafanzeige des Landesjugendamtes aus dem Jahr 2011 und vom LG Bielefeld durch Urteil strafrechtlich abgeschlossenen Falls der Körperverletzung und des Missbrauchs von Schutzbefohlenen durch eine Einrichtungsleitung zugrunde. Anhand der Ergebnisse der Rekonstruktion dieses über viele Jahre sich ungehindert entwickelnden Systems des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in einer Einrichtung soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen weiterentwickelt und ein Augenmerk auf das "Zusammenwirken der beteiligten Jugendhilfeinstanzen, der Justiz, einzelner Fachleute sowie der direkt Betroffenen" gelegt werden. Der nachfolgende Beitrag fasst die wesentlichen Kommissionsergebnisse des Abschlussberichtes zusammen.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2023/1
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