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Autor/inn/enWeber, Enzo; Yilmaz, Yasemin
TitelDesigning short-time work for mass use.
Gefälligkeitsübersetzung: Gestaltung von Kurzarbeit für den Masseneinsatz.
QuelleIn: European journal of social security, 25 (2023) 1, S. 60-76
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Spracheenglisch
Dokumenttyponline; Zeitschriftenaufsatz
ISSN2399-2948
DOI10.1177/13882627231161511
SchlagwörterDeutschland; Kurzarbeitergeld; Regulation; Arbeitsplatzsicherung; Inanspruchnahme; Krisenmanagement; Kurzarbeit; Konzeption; Dauer; Lohnkostenzuschuss; Pandemie; Pandemie; Entbürokratisierung; Lohnkostenzuschuss; Kurzarbeit; Qualifizierungsmaßnahme; Arbeitsplatzsicherung; Kurzarbeitergeld; Dauer; Inanspruchnahme; Konzeption; Krisenmanagement; Regulation; Deutschland
Abstract"Während der COVID-19-Pandemie hat sich Kurzarbeit erneut als wirksames Instrument zur Stabilisierung der Beschäftigung erwiesen. Dabei stieß die massenhafte und schwankende Nutzung, die dieser Einsatz mit sich brachte, jedoch auf ein auf individuellen Ansprüchen beruhendes Instrument. Die vollständige Bearbeitung aller Fälle wird Jahre dauern, mit entsprechenden Belastungen und Unsicherheiten für die Betriebe und die Arbeitsverwaltung. Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Artikel unterschiedliche Ausgestaltungmöglichkeiten einer Massennutzungsregel für die Kurzarbeit diskutiert. Der Blick in das europäische Ausland zeigt, dass sich eine angesichts exorbitanter Fallzahlen erforderliche Vereinfachung der Kurzarbeit unter Nutzung des Rechtsinstruments der force majeure ("höhere Gewalt") erzielen ließe. Wird dies für bestimmte Bereiche der Wirtschaft festgestellt, erhalten sie Zugang zu Kurzarbeit mit vereinfachten Kriterien und Verfahren. Vor diesem Hintergrund werden derartige Vereinfachungen für Deutschland vorgeschlagen. Eine noch weitergehende Variante würde nicht mehr den Ausfall individueller Arbeitsstunden betrachten, sondern Zuschüsse auf die gesamten betrieblichen Lohnkosten vorsehen. Diese sollten vom ausgefallenen Umsatz abhängen. Dabei müssten Entlassungen ausgeschlossen werden, um bei starker Vereinfachung die Vorteile einer direkten Beschäftigungssicherung zu erhalten. Um Flexibilität nicht zu stark zu beschränken, könnte ein Basisniveau an Entlassungen ermöglicht oder der Zuschuss im Falle von betriebsbedingten Entlassungen anteilig reduziert werden. Angesichts der geringeren Zielgenauigkeit kommt die weitergehende Variante dann in Betracht, wenn in bestimmten Bereichen umfassende wirtschaftliche Ausfälle vorliegen. Eine Massennutzungsregel steht in Abgrenzung zu anderweitigen gezielten Wirtschaftshilfen unabhängig vom Prinzip der Kurzarbeit bzw. Beschäftigungssicherung. Diese können zusätzlich greifen, wenn für die Liquiditätssicherung in einer Krise über den Ersatz von Arbeitskosten hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sind. Gezielte Wirtschaftshilfen sind zudem das geeignetere Instrument, wenn es darum geht, Produktionsausfälle zu vermeiden statt abzufedern. Gerade bei massenhafter Nutzung von Kurzarbeit wird die Verbindung mit Qualifizierung bedeutend. Um den Bedingungen unter Unsicherheit und organisatorischen Schwierigkeiten gerecht zu werden, kommt es auf ein Konzept mit flexibel einsetzbaren, modularen, auch onlinebasierten Weiterbildungsformaten, Anreizen und Beratungsangeboten an. Schließlich sind Bedingungen für den Ausstieg aus der Massennutzungsregel darzulegen. Denn die Bilanz von Kurzarbeit kann sich stark verschlechtern, wenn sie über die Krisenphase hinaus fortgesetzt wird. Die außergewöhnliche Lage müsste zu einem angemessenen Zeitpunkt mit hinreichender Vorankündigungszeit offiziell beendet - oder verlängert - werden. Objektive Kriterien als Richtschnur könnten sich auf die Umsatzentwicklung in den betroffenen Bereichen, die Inanspruchnahme der Massennutzungsregel und die Rücknahme staatlich angeordneter Einschränkungen beziehen. Anschlussregeln können Übergangsmöglichkeiten in normale Kurzarbeit, eine schrittweise Absenkung von Lohnkostenzuschüssen und Liquiditätsunterstützung vorsehen." (Autorenreferat, IAB-Doku).

Spätere (möglicherweise abweichende) Version erschienen in: European Journal of Social Security. - "In the course of the Covid-19 pandemic, short-time work as an instrument of income replacement once again proved to be an effective means of stabilising employment. However, the very concept, based on individual entitlement, led to its operational limits in respect of mass use. For example, in Germany, the complete processing of all cases in multiple stages can take years, involving corresponding strains and uncertainties for firms and labour administration. Against this background, we discuss the development of variants of job retention schemes compatible with mass use. An international comparison indicates that the legal instrument of force majeure could facilitate access with simplified criteria and procedures. We elaborate on specific proposals for the well-known German system. Going beyond simplifying existing rules, we outline a collective instrument of a wage subsidy increasing with lost revenue or hours. In this respect, drawing on results from the relevant literature, we argue that the need to limit redundancies and the precision of the instrument must be carefully balanced. Particularly in the case of mass use, qualification is indispensable, which is why the need for a concept with flexibly applicable, modular and online-based training formats, incentives and counselling services is essential. Finally, preconditions for the phasing-out of the mass use scheme are outlined. The exceptional situation would have to be officially ended - or extended - at an appropriate time with sufficient notice. Subsequent schemes may provide for transition to regular arrangements, a gradual reduction of wage subsidies, and liquidity support." (Author's abstract, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2023/1
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