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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inn/enWeller, Sabrina Inez; Rausch-Berhie, Friederike
TitelBerufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch digitale Technologien.
QuelleAus: Schumann, Stephan (Hrsg.); Seeber, Susan (Hrsg.); Abele, Stephan (Hrsg.): Digitale Transformation in der Berufsbildung. Bielefeld: wbv (2022) S. 103-121
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-7639-7137-4; 978-3-7639-7138-1
DOI10.3278/9783763971381
SchlagwörterBildungschance; Computerprogramm; Inklusion; Technologische Entwicklung; Betriebliche Berufsausbildung; Auswirkung; BIBB-Qualifizierungspanel; Barrierefreiheit; Technische Hilfe; Behinderter; Schwerbehinderter; Deutschland
Abstract"In diesem Beitrag wurde auf Basis quantitativer Betriebsdaten untersucht, inwiefern die zunehmende Digitalisierung für die betriebliche Ausbildung von Menschen mit Behinderung inklusionshemmend oder -fördernd ist (digital divide). Die deskriptiven Ergebnisse weisen auf einen positiven Zusammenhang zwischen dem Digitalisierungsgrad eines Betriebes und der Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung hin: Je besser die digitale Ausstattung des Betriebs, desto wahrscheinlicher ist es, dass Menschen mit Schwerbehinderung ausgebildet werden. In hoch digitalisierten Ausbildungsbetrieben kommen auch häufiger inklusionsfördernde Technologien wie behinderungskompensierende Technologien sowie barrierefreie Software und Lernmedien zum Einsatz. Die Mittelwertvergleiche bestätigen diese Zusammenhänge: Die Inklusionsorientierung von Ausbildungsbetrieben (insbesondere Ausbildungsbetriebe mit Azubis mit Schwerbehinderung) steigt mit zunehmendem Digitalisierungsgrad. Somit kann eine Verbesserung der digitalen Ausstattung der Betriebe die Ausbildungschancen und -möglichkeiten von Menschen mit Behinderung positiv beeinflussen. Die Ergebnisse des Beitrags sind mit einigen Grenzen und Limitationen verbunden. Das BIBB-Qualifizierungspanel 2020 stellt eine Momentaufnahme der Inklusionsbereitschaft deutscher Betriebe dar. Die Befragung wurde größtenteils bei Personalverantwortlichen und Geschäftsführenden durchgeführt. Es ist davon auszugehen, dass einige Antworten zum sensiblen Thema "Behinderung" auf soziale Erwünschtheit zurückzuführen sind. Angaben zu digitalen Technologien können auf Schätzungen beruhen. Zudem erlaubt die relativ geringe Fallzahl von Betrieben, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, leider keine detaillierten (multivariaten) Analysen, die Aufschluss über interessante Zusammenhänge geben könnten. Die Auswertungen beziehen sich auf Betriebe, die Menschen mit Behinderung im Rahmen des dualen Ausbildungssystems ausbilden. Die Situation in anderen Ausbildungsformen, die von Menschen mit Behinderung gewählt werden können (z. B. "Behindertenberufe" nach § 66 BBiG/§ 42 m HwO 7.233), sind nicht Bestandteil der Untersuchung. Vor allem die Situation im Berufsbildungsbereich kann nicht abgebildet werden. Zudem ist keine Differenzierung nach Art der Behinderung anhand der Daten möglich. Gerade für realistische Handlungsempfehlungen wäre es dabei sehr wichtig, für verschiedene Beeinträchtigungsformen adäquate Anknüpfungspunkte anhand geeigneter Daten zu erarbeiten." Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 2020-2020. (Textauszug, IAB-Doku). .
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2023/1
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