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Autor/inn/enBrader, Doris; Willert, Lena; Wolff, Matthias
InstitutionBundesagentur für Arbeit / Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung
TitelBerufliche Weiterbildung während Kurzarbeit nach § 106a SGB III.
Veröffentlichung: Juli 2022.
QuelleNürnberg (2022), 13 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheGrundlagen: Methodenbericht / Bundesagentur für Arbeit
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterDeutschland; Finanzierung; Kosten; Kurzarbeitergeld; Messung; Öffentliche Ausgaben; Qualität; Inanspruchnahme; Weiterbildung; Daten; Kurzarbeit; Messung; Sozialabgaben; Sozialgesetzbuch; Finanzierung; Kosten; Öffentliche Ausgaben; Kurzarbeit; Kurzarbeitergeld; Weiterbildung; Weiterbildungsförderung; Daten; Inanspruchnahme; Qualität; Statistische Methode; Deutschland
Abstract"Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, durch die Arbeitslosigkeit in Krisenzeiten vermieden werden soll. Den Beschäftigten sollen ihre Arbeitsplätze erhalten bleiben, den Betrieben die eingearbeiteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die gesetzliche Grundlage für Kurzarbeitergeld bilden die §§ 95 ff. SGB III. Um die Zeiten der Kurzarbeit sinnvoll zu nutzen, besteht für Beschäftigte die Möglichkeit, während der Kurzarbeit an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen - der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bleibt dabei weiterhin bestehen. Mit der Einführung des § 106a SGB III zum 28. Mai 2020 wird den Arbeitgebern die Möglichkeit geboten, die Kosten, welche durch die berufliche Weiterbildung während Kurzarbeit entstehen, teilweise erstattet zu bekommen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 106a SGB III werden den Arbeitgebern die Lehrgangskosten nach Betriebsgröße gestaffelt erstattet. Zudem werden die Sozialversicherungsbeiträge, die auf das Kurzarbeitergeld entfallen, während der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme zu 50 % erstattet. Ab dem Abrechnungsmonat Januar 2022 stehen Daten über die Inanspruchnahme der teilweisen Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lehrgangskosten zur Verfügung und werden in der Statistik über Kurzarbeit mit dem 29. Juli 2022 erstmalig veröffentlicht. Im vorliegenden Methodenbericht werden das statistische Messmodell und die Möglichkeiten der Auswertungen zur beruflichen Weiterbildung während Kurzarbeit erklärt." (Autorenreferat, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2023/1
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