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Autor/inn/enWeber, Enzo; Yilmaz, Yasemin
InstitutionInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
TitelAusgestaltung von Kurzarbeit bei massenhafter Nutzung.
QuelleNürnberg (2022), 20 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheIAB-Forschungsbericht. 10/2022
ZusatzinformationKurzfassung
englische Fassung
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterDeutschland; Kurzarbeitergeld; Regulation; Arbeitsplatzsicherung; Inanspruchnahme; Krisenmanagement; Forschungsbericht; Kurzarbeit; Konzeption; Dauer; Lohnkostenzuschuss; Pandemie; Pandemie; Entbürokratisierung; Lohnkostenzuschuss; Kurzarbeit; Qualifizierungsmaßnahme; Arbeitsplatzsicherung; Kurzarbeitergeld; Dauer; Forschungsbericht; Inanspruchnahme; Konzeption; Krisenmanagement; Regulation; Deutschland
Abstract"Während der COVID-19-Pandemie hat sich Kurzarbeit erneut als wirksames Instrument zur Stabilisierung der Beschäftigung erwiesen. Dabei stieß die massenhafte und schwankende Nutzung, die dieser Einsatz mit sich brachte, jedoch auf ein auf individuellen Ansprüchen beruhendes Instrument. Die vollständige Bearbeitung aller Fälle wird Jahre dauern, mit entsprechenden Belastungen und Unsicherheiten für die Betriebe und die Arbeitsverwaltung. Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Artikel unterschiedliche Ausgestaltungmöglichkeiten einer Massennutzungsregel für die Kurzarbeit diskutiert. Der Blick in das europäische Ausland zeigt, dass sich eine angesichts exorbitanter Fallzahlen erforderliche Vereinfachung der Kurzarbeit unter Nutzung des Rechtsinstruments der force majeure ("höhere Gewalt") erzielen ließe. Wird dies für bestimmte Bereiche der Wirtschaft festgestellt, erhalten sie Zugang zu Kurzarbeit mit vereinfachten Kriterien und Verfahren. Vor diesem Hintergrund werden derartige Vereinfachungen für Deutschland vorgeschlagen. Eine noch weitergehende Variante würde nicht mehr den Ausfall individueller Arbeitsstunden betrachten, sondern Zuschüsse auf die gesamten betrieblichen Lohnkosten vorsehen. Diese sollten vom ausgefallenen Umsatz abhängen. Dabei müssten Entlassungen ausgeschlossen werden, um bei starker Vereinfachung die Vorteile einer direkten Beschäftigungssicherung zu erhalten. Um Flexibilität nicht zu stark zu beschränken, könnte ein Basisniveau an Entlassungen ermöglicht oder der Zuschuss im Falle von betriebsbedingten Entlassungen anteilig reduziert werden. Angesichts der geringeren Zielgenauigkeit kommt die weitergehende Variante dann in Betracht, wenn in bestimmten Bereichen umfassende wirtschaftliche Ausfälle vorliegen. Eine Massennutzungsregel steht in Abgrenzung zu anderweitigen gezielten Wirtschaftshilfen unabhängig vom Prinzip der Kurzarbeit bzw. Beschäftigungssicherung. Diese können zusätzlich greifen, wenn für die Liquiditätssicherung in einer Krise über den Ersatz von Arbeitskosten hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sind. Gezielte Wirtschaftshilfen sind zudem das geeignetere Instrument, wenn es darum geht, Produktionsausfälle zu vermeiden statt abzufedern. Gerade bei massenhafter Nutzung von Kurzarbeit wird die Verbindung mit Qualifizierung bedeutend. Um den Bedingungen unter Unsicherheit und organisatorischen Schwierigkeiten gerecht zu werden, kommt es auf ein Konzept mit flexibel einsetzbaren, modularen, auch onlinebasierten Weiterbildungsformaten, Anreizen und Beratungsangeboten an. Schließlich sind Bedingungen für den Ausstieg aus der Massennutzungsregel darzulegen. Denn die Bilanz von Kurzarbeit kann sich stark verschlechtern, wenn sie über die Krisenphase hinaus fortgesetzt wird. Die außergewöhnliche Lage müsste zu einem angemessenen Zeitpunkt mit hinreichender Vorankündigungszeit offiziell beendet - oder verlängert - werden. Objektive Kriterien als Richtschnur könnten sich auf die Umsatzentwicklung in den betroffenen Bereichen, die Inanspruchnahme der Massennutzungsregel und die Rücknahme staatlich angeordneter Einschränkungen beziehen. Anschlussregeln können Übergangsmöglichkeiten in normale Kurzarbeit, eine schrittweise Absenkung von Lohnkostenzuschüssen und Liquiditätsunterstützung vorsehen." (Autorenreferat, IAB-Doku).

"In the course of the COVID-19 pandemic, short-time work has once again proven to be an effective instrument to stabilise employment. However, the mass and fluctuating use that this effort entailed encountered an instrument based on individual eligibility. The complete processing of all cases in Germany will take years, with corresponding strains and uncertainties for firms and labour administration. Against this background, this article discusses various possible approaches of a mass use directive for short-time work. A glance at European countries indicates that a simplification of short-time work, which is necessary in view of exorbitant case numbers, could be achieved by using the legal instrument of force majeure. If this is declared for certain sectors of the economy, these will have access to short-time work with simplified criteria and procedures. This is the context against which such simplifications are proposed for Germany. Given various examples on international level, an even more far-reaching variant would no longer consider the loss of individual working hours, but would provide for subsidies on the total wage costs. These should depend on the lost revenue. However, layoffs would have to be excluded in order to preserve the benefits of direct job retention while simplifying matters considerably. For the sake of not restricting flexibility too much, a basic level of layoffs could be made possible or the subsidy could be reduced proportionately in the case of redundancies due to operational reasons. In view of the lower precision, the more far-reaching variant may be considered if there are extensive economic shortfalls in certain sectors. A mass use directive is distinct from other targeted economic assistance independent of the principle of short-time work or job retention. Such assistance can be applied additionally if further measures beyond the compensation of labour costs are required to secure liquidity in a crisis. Furthermore, targeted economic assistance is the more appropriate instrument when it comes to avoiding production downtimes rather than cushioning them. Particularly in the case of mass use of short-time work, the connection with qualification becomes important. In order to cope with conditions of uncertainty and organisational difficulties, a concept with flexibly applicable, modular, also online-based further training formats, incentives and counselling services is essential. Finally, preconditions for the phase-out of the mass use scheme have to be outlined. This is because the performance of short-time work may deteriorate severely if it continues beyond the crisis phase. The exceptional situation would have to be officially ended - or extended - at an appropriate time with sufficient notice. As a guideline, objective criteria could refer to the revenue development in the affected sectors, the utilisation of the mass use provision and the withdrawal of state-ordered restrictions. Subsequent schemes may provide for transition to regular short-time work, a gradual reduction of wage subsidies and liquidity support." (Author's abstract, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2023/1
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