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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inn/enHahnemann, Maria; Tolasch, Eva; Feld, Katharina
TitelGewalt gegen Kinder mittels Schütteltrauma.
Kriminalsoziologische Untersuchungen zum sozioökonomischen Status tatverdächtiger Personen mit abgegebenem Tatgeständnis.
QuelleIn: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 105 (2022) 2, S. 164-172
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BeigabenTabellen; Literaturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0026-9301; 2366-1968
DOI10.1515/mks-2021-0145
SchlagwörterBildungsniveau; Gewalt; Kindesmisshandlung; Säugling; Einkommen; Gewalt; Kind; Kindesmisshandlung; Säugling; Strafverfahren; Bildungsniveau; Kind; Strafverfahren; Opfer; Einkommen; Sozioökonomie; Aktenanalyse; Straftäter
AbstractBeim Schütteltrauma-Syndrom (STS) handelt es sich um eine häufige Variante sog. misshandlungsbedingter Kopfverletzungen im Säuglings- und Kleinkindalter und stellt eine besonders schwere Form der Kindesmisshandlung dar. Wenig ist bekannt über den sozioökonomischen Hintergrund von geständigen Täter*innen eines STS.Grundlage des multizentrisch aus drei Instituten für Rechtsmedizin erstellten Fallkollektivs bildeten 72 rechtsmedizinische Gutachten in strafrechtlich abgeschlossenen STS-Fällen zu lebenden Säuglingen und Kleinkindern aus den Jahren 2006 bis 2015. Die eigentliche Studienkohorte umfasst 16 tatverdächtige Personen (4 Frauen und 12 Männer), die zuvor im Rahmen einer umfangreichen Analyse der zugehörigen fallassoziierten Gerichtsakten identifiziert wurden und im Laufe des Strafverfahrens ein Tatgeständnis abgelegt hatten. Ein Tatgeständnis wurde in der vorliegenden Untersuchung überwiegend bei Tatverdächtigen mit einer geringen Bildung, einem geringen Berufsstatus und einem geringen Einkommen vorgefunden. Ein niedriger Status dieser 3 Merkmale entspricht dabei im Wesentlichen einem niedrigen sozioökonomischen Status. Nur solche Personen waren demnach bereit, ein entsprechendes Tatgeständnis abzulegen. Auffällig dabei ist, dass Personen mit höherem sozioökonomischem Status in der vorliegenden Studienkohorte nicht vorzufinden waren und dementsprechend auch kein Tatgeständnis ablegten.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2023/1
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