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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Ziel des Beitrags ist es, ausgewählte Spannungsfelder theoretischer Debatten um Erziehung aus einer allgemeinen erziehungswissenschaftlichen Perspektive in den Blick zu nehmen. Darüber werden einige Problembezüge thematisiert, die sich durch die Inanspruchnahme von Erziehungsaspekten im Jugendstrafrecht ergeben. Leitend sind dabei machttheoretische Ansätze, die auf die Grenzen instrumenteller Auffassungen des Erziehungsbegriffs reflektieren und diesen prinzipiell in Spannungsverhältnissen beschreiben - von Autonomie und Zwang, Selbstbestimmung und der Frage nach (rechts-)konformem Verhalten. Im Beitrag wird deutlich, dass sich die Referenz auf selbständiges und moralisches Handeln nicht von selbst versteht, sondern jeweils inmitten unterschiedlicher gesellschaftlicher Kontexte und Bedingungen, Normalitätsvorstellungen und Abhängigkeiten an Gestalt gewinnt. Autonomie, Eigenverantwortung, Disziplin usw. werden so als machtvolle Zuschreibung sichtbar. Die Frage nach dem Sinn, der Verhältnismäßigkeit und Legitimität erzieherischer Interventionen bleibt daher pädagogisch wie rechtlich umstritten.
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