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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inPietsch, Benedict
TitelDabeisein ist (nicht) alles? - Jugendliche als Ordner*innen in Versammlungen.
QuelleIn: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 34 (2023) 1, S. 48-55Verfügbarkeit 
BeigabenAnmerkungen; Literaturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1612-1864
SchlagwörterJugendschutz; Kontrolle; Minderjähriger; Ordnung; Politik; Sicherheit; Jugendschutz; Mündigkeit; Mündigkeit; Grundrechte; Politik; Kontrolle; Ordnung; Sicherheit; Jugendlicher; Minderjähriger
AbstractUnter welchen Voraussetzungen Jugendliche als Ordner*innen an Versammlungen mitwirken können sollen, ist im versammlungsrechtlichen Diskurs eine seit längerem umstrittene, wiewohl bislang nur wenig diskutierte Frage. Obgleich die Debatte seit der Einführung des neuen VersG NRW im Jahr 2022 wieder an Fahrt aufgenommen hat, verwundert gerade letzteres: Anders als im Strafrecht (§ 19 StGB, §§ 3, 105 JGG) bestehen im Versammlungsrecht keine allgemeinen altersbezogenen Reiferegelungen; in den geltenden Versammlungsgesetzen bilden vielmehr die Bestimmungen zum Einsatz von "Ordner*innen", (zumeist) ehrenamtlichen, den*die Versammlungsleiter*in unterstützenden Ordnungskräften, die einzigen normativen Referenzpunkte für eine altersadäquate Beteiligung Jugendlicher am Versammlungswesen. Der Grundgedanke dabei ist, Jugendliche erst und nur dann als Ordner*innen zuzulassen, wenn sie die persönliche Fähigkeit besitzen, diese Aufgabe verantwortungsvoll auszuführen. Setzt die strafrechtliche Verantwortlichkeit des*der Jugendlichen nach § 3 S. 1 JGG eine zur Tatzeit gegebene individuelle Reife voraus, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, wird angesichts ähnlich gelagerter Gedankengänge und Terminologie ("Verantwortlichkeit", "Reife", "Einsichts- und Steuerungsfähigkeit" etc.) im Jugendstrafrecht exemplarisch die grundlegende Relevanz der vorliegend unter dem Topos der sog. Grundrechtsmündigkeit angestellten Erwägungen zur erforderlichen geistigen und sittlichen Entwicklung Jugendlicher über den - scheinbar engen - Kontext einer versammlungsrechtlichen Fragestellung hinaus deutlich.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2023/1
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