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Autor/inAmon, Katharina
TitelDer Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung bpp e.V. stellt sich vor.
QuelleIn: Betrifft Mädchen, 36 (2023) 2, S. 99-104Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1438-5295
DOI10.3262/BEM2302099
SchlagwörterGewalt; Berufsverband; Gewalt; Qualität; Strafverfahren; Weiterbildung; Interessenvertretung; Betreuung; Interessenvertretung; Strafverfahren; Opfer; Berufliches Selbstverständnis; Weiterbildung; Betreuung; Qualität; Standard; Berufsverband
AbstractDer Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung bpp e.V. ist ein Berufsverband für zertifizierte Psychosoziale Prozessbegleiter:innen in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde 2008 gegründet. Heute zählt der Verband mehr als 100 Mitglieder und wird von derzeit fünf ehrenamtlich tätigen Vorstandsfrauen vertreten. Ziel und Motivation der Gründung des bpp e.V. war es, eine bundesweite Interessenvertretung für Personen, die Opfer von Gewalt und damit einer Straftat wurden, zu initiieren. Gleichwohl geht die Unterstützung für von Gewalt betroffene Menschen mit der Lobbyarbeit für deren Unterstützer:innen einher. Dies ist ebenfalls Ziel des Bundesverbands. Vernetzung und Sichtbarkeit der PsPB in Justiz und Öffentlichkeit ist auch die Stärkung der Opferrechte. Im folgenden Beitrag werden die grundlegenden Qualitätskriterien des Verbandes für die Psychosoziale Prozessbegleitung vorgestellt, das Spannungsverhältnis zwischen der notwendig neutralen Haltung der Begleiter:in und dem Prinzip der parteilichen Haltung einer Frauen- bzw. Mädchenberatungsstelle beschrieben und schließlich ein fachpolitischer Forderungskatalog zur Weiterentwicklung der Arbeit formuliert.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2023/1
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