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Autor/inDünkel, Frieder
TitelDie Entwicklung des Jugendstrafrechts im europäischen und internationalen Vergleich.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 70 (2023) 4, S. 577-589Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterErziehung; Strafe; Erziehung; Europa; Jugendkriminalität; Jugendpolitik; Jugendstrafrecht; Jugendstrafvollzug; Strafe; Internationaler Vergleich; Intervention; Jugendstrafrecht; Jugendpolitik; Jugendkriminalität; Jugendstrafvollzug; Internationaler Vergleich; 20. Jahrhundert; 21. Jahrhundert; Intervention; Europa
AbstractDas Jugendstrafrecht hat sich historisch gesehen im Laufe der letzten ca. 100 Jahre in verschiedenen Formen zwischen einer reinen Wohlfahrts- und einer Justizorientierung entwickelt (welfare versus justice model). Obwohl es schwierig ist, verschiedene Systeme in Bezug auf Wirkung und Effizienz zu vergleichen, ist es möglich, einige Beispiele für bewährte Entwicklungen in der Praxis und positive Gesetzesreformen zu identifizieren, indem Menschenrechtsstandards als Benchmark verwendet werden. In jüngster Zeit wurden einerseits Elemente der Restorative Justice und der Kinderrechte aufgenommen. Andererseits haben in den letzten Jahrzehnten Tendenzen eines stärker straforientierten Jugendstrafrechts zugenommen, aber der europaweit feststellbare Rückgang der Jugendkriminalitätsraten, insbesondere der Gewaltverbrechen, hat die punitive Wende gemildert oder sogar umgekehrt. Einige Länder haben sich erfolgreich gegen "straforientierte Infektionen" gewehrt und einen starken Schwerpunkt auf Alternativen zur Bestrafung gelegt. Die Jugendstrafe ist in Deutschland, Skandinavien, der Schweiz und den Niederlanden wirklich ultima ratio geblieben. Initiativen im Bereich der Restorative Justice wurden als regelmäßige vorrangige Maßnahme eingeführt, insbesondere in Belgien, Finnland und Nordirland. Es gibt jedoch in einigen Ländern auch negative Entwicklungen, oft aufgrund fehlender finanzieller bzw. personeller Ressourcen. Eine neue Reformentwicklung in Europa und den USA ist die Ausweitung des Geltungsbereichs des Jugendstrafrechts auf junge Erwachsene bis 21 Jahre oder sogar darüber hinaus. (DIPF/Orig.).

Juvenile justice has historically evolved in various forms between pure welfare and a justice orientation over the last 100 years or so (welfare versus justice model). Although it is difficult to compare different systems in terms of impact and efficiency, it is possible to identify some examples of good practice developments and positive law reforms by using human rights standards as a benchmark. Recently, on the one hand, elements of restorative justice and children's rights have been incorporated. On the other hand, trends of a more punitive approach to juvenile justice have increased in recent decades, but the decline in juvenile crime rates, especially violent crime, evident across Europe has moderated or even reversed the punitive turn. Some countries have successfully resisted "punishment-oriented infections" and placed a strong emphasis on alternatives to punishment. Juvenile punishment has remained truly ultima ratio in Germany, Scandinavia, Switzerland, and the Netherlands. Restorative justice initiatives have been introduced as a regular priority measure, particularly in Belgium, Finland, and Northern Ireland. However, there are also negative developments in some countries, often due to a lack of financial or human resources. A recent reform development in Europe and the U.S. is the extension of the scope of juvenile criminal law to young adults up to or even beyond the age of 21. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2023/1
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