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Autor/inCremer, Wolfram
TitelZur Verfassungsmäßigkeit der Eigenleistungen von Ersatz-Förderschulen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nach nordrhein-westfälischem Schulrecht.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 70 (2022) 2, S. 260-287Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterDeutschland; Finanzierung; Geistige Behinderung; Kind; Landesrecht; Nordrhein-Westfalen; Verfassungsrecht; Privatschule; Landesrecht; Kind; Schulgesetz; Privatschule; Gemeinde (Kommune); Rechtsgrundlage; Verfassungsrecht; Finanzierung; Geistige Behinderung; Private Trägerschaft; Deutschland; Nordrhein-Westfalen
AbstractArt. 7 Abs. 4 GG gewährleistet zunächst das Recht zur Errichtung privater Ersatzschulen. Darüberhinausgehend wird in diesem Beitrag begründet, dass Art. 7 Abs. 4 GG einen verfassungskräftigen, subjektivrechtlichen Anspruch auf Finanzierung für genehmigungsfähige Ersatzschulen verbürgt. Dessen landesverfassungsrechtliches Pendant findet sich in Art. 8 Abs.4 LV NRW. Daran anschließend wird im Hinblick auf Förderersatzschulen GE untersucht (und letztlich negiert), ob das nordrhein-westfälische Privatschulfinanzierungsrecht mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung vereinbar ist. (DIPF/Orig.).

Article 7 (4) GG (Grundgesetz - German federal Constitution) not only guarantees the right to establish private schools. In addition, Article 7 (4) GG provides a constitutional, subjective right to funding for private schools as substitutes for public schools (Ersatzschulen) that are eligible for state approval. The state constitutional counterpart is to be found in Article 8 (4) North Rhine-Westphalian Constitution. This article examines (and finally negates) whether North Rhine-Westphalia's private school financing law is compatible with provisions of the German federal Constitution and the North Rhine-Westphalian's Constitution with regard to private support schools (Förderersatzschulen). (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2023/1
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